Jedes Kind hat ein Recht auf die gleichen Chancen - die digitale Infrastruktur in den öffentlichen Flüchtlingsunterkünften ausbauen Beschluss des Hauptausschusses vom 22.06.2020 gem. §15 (3) BezVG (Drs. 21-1623.1)
Letzte Beratung: 26.10.2020 Ausschuss für Soziales Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
Die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständige Behörde nimmt zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek unter Hinzuziehung der Informationen von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wie folgt Stellung:
f & w wurde von der zuständigen Behörde beauftragt, eine WLAN-Ausstattung an den Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu realisieren. In einem ersten Schritt sollen sogenannte Hotspots eingerichtet werden, die es ermöglichen, sowohl in den Gruppenräumen, als auch im Freien einen Internetzugang zu haben. Die Umsetzung für diese Maßnahme betrifft rund 65 Standorte in Hamburg. Für den Bezirk Wandsbek sieht der Stand der Umsetzung folgendermaßen aus, wobei hier zum Teil zwischenzeitlich auch private Verträge der Bewohnerinnen und Bewohner möglich sind oder anderweitige WLAN-Versorgungen ermöglicht wurden (im Folgenden durch Klammerzusätze kenntlich gemacht):
Ziel wird es langfristig sein, die Internetanbindung für alle Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die einen längerfristigen Bestand haben werden und für die die technischen Rahmenbedingungen dies zulassen, so zu gestalten, dass die Medien in allen Bereichen der Unterkunft greifbar sein werden. Diese Überlegungen sind technisch nicht auf eine Bereitstellung von W-LAN begrenzt. Hierfür werden derzeit erste Gutachten eingeholt, die sowohl die technische wie auch die rechtliche Machbarkeit beurteilen sollen.
Unabhängig von der Ausstattung von W-LAN wirbt f & w in den Unterkünften bei den Familien gezielt dafür, für Kinder im Bedarfsfall die Möglichkeit der Notbetreuung in den jeweiligen Schulen zu nutzen.
Davon unabhängig ist die Verfügbarkeit von Endgeräten zu sehen, die nicht im Aufgabenbereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung liegen. Hierzu gibt es insbesondere seitens der Schulen Bemühungen, die Situation für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern und ihnen die Teilnahme am digitalen Unterricht (sofern dieser erforderlich sein wird) zu ermöglichen. Hierzu siehe auch:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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