Die Jahnkampfbahn im Stadtpark ist seit vielen Jahren nicht nur Trainings- und Wettkampfstätte der Hamburger Leichtathletik. Auch Schulen aus Hamburg-Nord nutzen sie jeweils einen Vormittag im Jahr für Bundesjugendspiele, Sportfeste und weitere schulische Sportveranstaltungen.
Nach Informationen aus dem Hamburger Schulsport[1] soll die Jahnkampfbahn künftig jedoch grundsätzlich nur noch für Schulsportveranstaltungen auf regionaler beziehungsweise Hamburger Ebene sowie für sogenannte Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports zur Verfügung stehen. Andere Schulen und insbesondere Grundschulen sollen für eigene Sportfeste und Bundesjugendspiele auf andere Sportanlagen ausweichen.
Als Begründung werden insbesondere die Trainingsbedürfnisse von Kaderathlet*innen sowie von weiteren Nutzenden der Anlage genannt. Schulen aus dem Umfeld des Stadtparks sollen in Zukunft unter anderem auf Sportanlagen in Dulsberg, Langenhorn oder Poppenbüttel verwiesen werden. Für einige der Schulen werden solche deutlich längeren Anfahrtswege wahrscheinlich dazu führen, dass Sportfeste organisatorisch nicht mehr durchführbar sind.
Der Senat stellte in seinem Bewerbungskonzept um Olympische und Paralympische Spiele insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich heraus und sprach von einer „olympischen Generation“, die mit Sport aufwachsen und gezielt gefördert werden solle. Im Bewerbungsprozess wurde immer wieder betont, dass eine Entscheidung gegen die Spiele nichts an diesem Bekenntnis ändern werde.
Auch vor diesem Hintergrund ist zu klären, wie der Ausschluss regulärer Schulen von einer der wichtigsten Leichtathletikanlagen der Stadt zustande gekommen ist und ob die Folgen für den schulischen Breitensport ausreichend berücksichtigt wurden.
Ich frage daher:
- Wer hat die Entscheidung getroffen, die Jahnkampfbahn künftig grundsätzlich nicht mehr für Sportfeste, Bundesjugendspiele oder vergleichbare Veranstaltungen regulärer Schulen, insbesondere Grundschulen zur Verfügung zu stellen?
Bitte die entscheidende Behörde, Dienststelle, Institution beziehungsweise Person sowie das Datum der Entscheidung nennen.
- Handelt es sich dabei um eine formale Entscheidung, eine Verwaltungsanweisung, eine Vereinbarung zwischen beteiligten Stellen oder um eine veränderte Vergabepraxis bei der Belegung der Jahnkampfbahn?
Bitte gegebenenfalls die entsprechende Regelung beziehungsweise Entscheidungsgrundlage bezeichnen oder beifügen.
- Welche Stellen waren an dieser Entscheidung beziehungsweise an der Vorbereitung der veränderten Vergabepraxis beteiligt? Bitte insbesondere für
- das Bezirksamt Hamburg-Nord,
- die für Sport zuständige Fachbehörde,
- die für Schule zuständige Fachbehörde,
- den Hamburger Leichtathletik-Verband,
- den Hamburger Sportbund,
- die für den Schulsport zuständigen Stellen
angeben, ob und in welcher Form sie nach Wissen des Bezirksamts beteiligt waren.
- Welche konkreten Gründe waren ausschlaggebend dafür, die Nutzung der Jahnkampfbahn durch reguläre Schulen künftig einzuschränken?
- Welche konkreten Beeinträchtigungen des Trainingsbetriebs von Kaderathlet*innen sind in der Vergangenheit durch schulische Sportfeste oder Bundesjugendspiele entstanden? Bitte nach Möglichkeit Zahl, Dauer und Art der Beeinträchtigungen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 angeben.
- Wie viele Vormittage beziehungsweise Nutzungstage wurde die Jahnkampfbahn in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils von einzelnen Schulen für schulinterne Sportfeste, Bundesjugendspiele oder vergleichbare Veranstaltungen genutzt?
- Welche Schulen aus Hamburg-Nord haben die Jahnkampfbahn in diesen Jahren für solche Veranstaltungen genutzt? Bitte Schule, Art der Veranstaltung und Zahl der Nutzungstage beziehungsweise -vormittage angeben.
- Wurden die betroffenen Schulen oder Schulleitungen vor der Entscheidung zur Einschränkung der Nutzung angehört beziehungsweise in die Entwicklung einer neuen Belegungsregelung einbezogen?
Falls ja, welche Schulen wurden wann beteiligt und welche Rückmeldungen haben sie gegeben?
Falls nein, warum nicht?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Schulen aufgrund der veränderten Nutzungsmöglichkeiten erwägen, Sportfeste oder Bundesjugendspiele ganz abzusagen beziehungsweise in ihrer bisherigen Form nicht mehr durchzuführen?
Falls ja, welche Schulen betrifft dies?
- Wurde untersucht, welche organisatorischen Folgen längere Anfahrten insbesondere für Grundschulen haben, etwa hinsichtlich Unterrichtsausfall, Beförderung ganzer Jahrgänge, zusätzlichem Personalbedarf, Kosten und tatsächlich verfügbarer Zeit für das Sportfest?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
- Welche zahlenden Nutzenden beziehungsweise Institutionen nutzen die Jahnkampfbahn derzeit neben Schulen, Vereinen und Kaderathletinnen und Kaderathleten? Welche Nutzungszeiten werden ihnen eingeräumt?
- Spielen finanzielle Erwägungen bei der veränderten Vergabe der Nutzungszeiten eine Rolle?
Falls ja:
- In welcher Form?
- Werden zahlende Nutzende bei der Vergabe von Zeiten gegenüber nicht zahlenden schulischen Nutzungen bevorzugt?
- Wer hat diese Priorisierung festgelegt?
- Welche politischen Gremien wurden vor der Entscheidung über die geplante Änderung informiert oder beteiligt?
- Wie lässt sich die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten für reguläre Schulen nach Auffassung des Bezirksamtes mit dem sportpolitischen Ziel Hamburgs vereinbaren, Kinder und Jugendliche für Sport und Bewegung zu gewinnen?
- Ist die getroffene beziehungsweise angekündigte Regelung endgültig oder besteht die Möglichkeit, sie noch zu verändern?
- Welche Stelle könnte eine entsprechende Änderung der Vergabepraxis beschließen und bis wann könnte eine solche Entscheidung getroffen werden?
[1] https://padlet.com/andreas315/schulsport-region-nord-hamburg-pa361fuj6deuplpl