Inbetriebnahme eines Standorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Ohkamp (ohne Nr., westlich Flughafenstraße Hausnummer 64-82) im Bezirk Hamburg-Nord Anhörung gem. § 28 BezVG
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) gibt Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG binnen Monatsfrist, da geplant ist, zur Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen zur Unterbringung Schutzsuchender vorrangig aus der Ukraine den Standort „Ohkamp" mit einer Regelkapazität von 228 Plätzen schnellstmöglich zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien