Holitzberg 145 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.01.2023 - Beschilderung E-Ladesäulen
Letzte Beratung: 30.01.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.3.10
Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 2 Ladesäulen (AC-Säulen)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 2 Ladesäulen (AC-Säulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Skizze und Anordnung
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