Holitzberg 145 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.01.2023 - Beschilderung E-Ladesäulen
Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 2 Ladesäulen (AC-Säulen)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 2 Ladesäulen (AC-Säulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz