21-4163

Holitzberg 145 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.01.2023 - Beschilderung E-Ladesäulen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.01.2023
Ö 6.3.10
Sachverhalt

 

Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 2 Ladesäulen (AC-Säulen)

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 2 Ladesäulen (AC-Säulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

Anhänge