Herstellung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Hohe Liedt - Ergänzungsantrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 27.04.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.1.7
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Wer beantragt was? Worum geht es? Was soll erreicht werden? |
Die Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich eines Fußgängerüberwegs ist nach den Hamburger Richtlinien (HRVV Tempo 30 unter Ziffer IV) rechtlich vorgesehen. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn Fahrzeugführende ihre Geschwindigkeit bei Annäherung an den Überweg regelmäßig nicht ausreichend reduzieren. Nach der örtlichen Situation mit geradem Straßenverlauf und beidseitigem Halteverbot ist ein zügiges Heranfahren an einen Zebrastreifen naheliegend. Hinzu kommt, dass die seitliche Vegetation am Straßenrand, insbesondere im Bereich des Wegs aus dem Kiwittsmoor und vom Freibad, die Sicht auf den geplanten Fußgängerüberweg womöglich zusätzlich beeinträchtigt. Gerade deshalb sollte der geplante Fußgängerüberweg durch eine streckenbezogene Beschränkung auf 30 km/h zusätzlich abgesichert werden. Dies gilt in besonderem Maße wegen der bereits im Antrag dargelegten Querungsbedarfe von Schulkindern sowie mobilitätseingeschränkten und älteren Menschen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG in Ergänzung zum ursprünglichen Petitum unter Punkt 2 beschließen:
2. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird ferner gebeten, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, im unmittelbaren Bereich des herzustellenden Fußgängerüberwegs auf der Straße Hohe Liedt eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.
Der ursprüngliche Petitumspunkt 2 wird zu 3.
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Dr. Jörg Bormann, Simon Rennfanz
(Volt-Fraktion)
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