Haushalt 2019, Umschichtungen von Restmittel aus den Zuwendungen der Rahmenzuweisungen "Kinder- und Jugendeinrichtungen", "Soziale Dienste und Familienförderung" und "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" in den kommunalen Bereich
Aufgrund der im Mai 2018 angepassten Honorarsätze (Übersicht 2018 über sonstige Entgelte und Entschädigungen/ Mitteilungen für die Verwaltung vom 17.05.2018) sind im Sozial- und Erziehungsbereich erhebliche Steigerungsraten im Honorarbereich zu verzeichnen.
So werden im kommunalen KJ-Bereich die Honorarsätze wie folgt erhöht:
in der Gruppenarbeit von 47,58€ auf 52.44€, das ergibt eine Steigerung von 10,2%;
im Helferbereich von 11,86€ auf 13,30€, das ergibt eine Steigerung von 12,1%.
Im Bereich der Elternschulen betrifft die Honorarsteigerung im Durchschnitt 7,4%.
Ausgehend von diesen Zahlen ergeben sich erhebliche Honorar-Mehrbedarfe für den kommunalen Bereich innerhalb der Rahmenzuweisungen:
für den kommunalen KJ-Bereich in Höhe von min. 40.000€,
für die Elternschulen/ Bereich der Familienförderung in Höhe von mindestens 7.000€.
Vor dem Hintergrund der vorhandenen Reste und einer insgesamt guten Auskömmlichkeit im Bereich der Rahmenzuweisungen „Kinder- und Jugendeinrichtungen“, „Soziale Dienste und Familienförderung“ und „Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ wird vorgeschlagen, die benötigten 47.000€ in den kommunalen Bereich umzuschichten.
Um Zustimmung wird gebeten.
Tom Oelrichs
Keine