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Hand in Hand: Artenvielfalt und Denkmalschutz in Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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16.06.2021
08.06.2021
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 21.04.2021 auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Grüne und SPD mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich beim Denkmalschutzamt und ggf. weiteren zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Vorhaben zur Schaffung ökologisch hochwertigeren Grüns im Umfeld von Denkmalschutzobjekten wohlwollend geprüft werden.

 

  1. Zur Erleichterung der Kommunikation mit interessierten Bürger*innen wird das Denkmalschutzamt gebeten, allgemeine Grundsätze, Rahmen- und Vorbedingungen (bspw. zur dauerhaften Pflege und Verantwortlichkeit) zu nennen. Damit soll es leichter werden, Vorhaben von Anfang an zustimmungsfähig zu entwickeln.

 

  1. Diese Hinweise sollten dann zusammen mit einer Kontaktmöglichkeit zum Denkmalschutz an geeigneter Stelle veröffentlicht werden.

 

Begründung:

 

Die GRÜN-rote Koalition in Hamburg-Nord hat sich als Ziel die ökologische Aufwertung öffentlicher Grünflächen gesetzt. Soll das Ziel des Artenschutzes auch in der bebauten Stadt schneller erreicht werden, ist es geboten, das bereits bestehende private Engagement der Bürger*innen zu fördern. Diese sind häufig bereits eigeninitiativ auf Privatflächen mit Urban Gardening oder Blühwiesen aktiv. In Bereichen denkmalgeschützter Ensembles oder Gebäude besteht jedoch eine erhebliche Unsicherheit, welche Veränderungen im Grün mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren sind und welche ihm zuwiderlaufen. Oft wird deshalb jede Veränderung an den Grünflächen mit Hinweis auf den Denkmalschutz von den Grundeigentümer*innen untersagt. Dabei ist eine ökologische Aufwertung auch auf denkmalgeschützten Grünflächen wünschenswert, wenn dem keine Sicherheitsaspekte entgegenstehen oder der Gesamteindruck eines denkmalgeschützten Gebäudes oder Ensembles massiv beeinträchtigt wird.

 

Da jedes Denkmal individuell ist – und dies auch auf Ideen für eine naturnahe Gestaltung zutreffen dürfte, ist es schwierig, allgemeine Leitlinien für die Vereinbarkeit von naturnaher Gestaltung und Denkmalschutz zu entwerfen. Es ist daher erforderlich, in jedem Einzelfall in den Dialog zu gehen und gemeinsam zu besprechen, welche Veränderungen zum Nutzen der Natur möglich sind und welche nicht.

 

Aus ökologischer Sicht ist dabei wünschenswert, dass weniger auffällige Veränderungen wie der Ersatz eines Scherrasens durch eine -regelmäßig gepflegte- Wildwiese möglichst zugelassen werden. Für eine leichtere Kommunikation wäre es in jedem Fall hilfreich, wenn zumindest einige Grundbedingungen und Anforderungen zusammengetragen würden, so dass Interessierte sich vorab informieren können.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Grünanlagen, die als historisches Erbe, in der Umgebung eines Denkmals oder in einem En­semble unter Denkmalschutz stehen, bilden unter den vielfältigen Freiflächen Hamburgs eine besonders wertvolle Gruppe. Diese Anlagen sind bedeutende Zeugnisse der Stadt- und Kulturgeschichte und bedürfen einer intensiven, professionellen Pflege. Daher ist das oberste Ziel der Denkmalpflege die Erhaltung ihrer spezifischen Qualitäten und der Schutz vor Zerstörung.

Für den oft geäußerten Wunsch nach Flächen, die durch Bürgerinnen und Bürger selbst bearbeitet und gestaltet werden können, bietet sich in vielen historischen Grünanlagen ausreichend Raum. So sind beispielsweise häufig Sondergärten wichtige Teile von Grünanlagen, wie der Rosengarten im Grünzug Dulsberg. Hier können engagierte Anwohnerinnen und Anwohner in Absprache mit dem für die Pflege zuständigen Bezirksamt bei der Pflege und Gestaltung mithelfen. Im Ohlsdorfer Friedhof soll ein Duft- und Trostgarten entstehen, der ebenfalls durch bürgerliches Engagement getragen werden soll.

Jedes Denkmal ist individuell und bedarf einer besonderen, auf die Eigenarten der Anlage zugeschnittenen Pflege. Gestalterische Veränderungen müssen durch das Denkmalschutzamt und das zuständige Bezirksamt genehmigt werden. Hierzu bedarf es einer Planung, in der neben der Maßnahme selbst auch die Verantwortlichkeit für die Folgepflege geregelt wird.

Eine Maßnahme ist grundsätzlich dann denkmalrechtlich relevant, wenn sie zu gestalterischen Veränderungen an der Anlage führt. So müsste z.B. für die Anlage einer Blühwiese anstelle einer Rasenfläche ein prüffähiger Antrag mit Billigung der Eigentümer gestellt werden, und es darf nicht zu einer Einschränkung der Pflege der Grünanlage kommen.

Für Beratung steht Herr Dr. Jens Beck, zuständige für die Gartendenkmalpflege im Denkmalschutzamt, zur Verfügung (Tel. 428.24.746, e-mail: jens.beck@bkm.hamburg.de).

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms