Grundbesitz des Bezirksamts Hamburg-Nord
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben. Dieses gilt auch für den Grundbesitz des Bezirksamtes Hamburg-Nord.
Hamburg geht hierbei einen eigenen Weg und hat sich für ein Modell entschieden, das den Anforderungen unserer Metropole besser gerecht werden und auf einer fairen, nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage beruhen soll.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Wenn ja, in welchem Umfang hat sich dadurch die relevante Nutzfläche gegenüber der bisherigen Grundsteuerberechnung jeweils reduziert?
Wenn nein, warum jeweils nicht?
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.