22-1717

Gönnt sich die neue Bezirksamtsleiterin eine Büroleitung?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In den vergangenen Jahren war es im Bezirksamt Hamburg-Nord nicht üblich, dass eine eigene Büroleitung die Bezirksamtsleitung unterstützt. Anscheinend hat sich dies geändert und die neue Bezirksamtsleiterin hat nun eine entsprechende Stelle geschaffen. (vgl. Foto in der Anlage).

Ich fragen in diesem Zusammenhang:

  1. Gab es in den Jahren 2020-2024 eine eigene roleitung der Bezirksamtsleitung?
    Falls nein, wie sah die Büroorganisation der Bezirksamtsleitung aus und wie wurde die Tätigkeit der entsprechenden Person eingestuft (Entgeltgruppe/Besoldungsstufe)?
  2. Seit wann ist im Stellenplan des Bezirksamts Hamburg-Nord eine Stelle zur Leitung des Büros der Bezirksamtsleitung vorgesehen?
  3. Wann wurde die Stelle der Büroleitung der Bezirksamtsleitung ausgeschrieben?
  4. Welche Tätigkeiten umfasst die Stelle der Büroleitung? Bitte Stellenbeschreibung beifügen.
  5. Zu wann wurde die Stelle der Büroleitung der Bezirksamtsleitung besetzt?
  6. Wie ist die Stelle eingestuft (Entgeltgruppe/Besoldungsstufe)?
  7. Aus welchem Haushaltstitel/PSP-Element wird die Stelle finanziert?
  8. Ist für diese Stelle anderweitig eine Stelle eingespart worden?
    Falls ja, wo?
  9. Ist für diese Stelle eine Stelle aus einer anderen Abteilung verlagert worden?
    Falls ja, woher?
  10. Welche weiteren Stellen befassen sich mit der Büroorganisation der Bezirksamtsleitung? Gab es dort seit 2020-2024 Veränderungen (Stellenanteile, Entgeltgruppe/Besoldungsstufe, wesentliche Tätigkeiten)?
    Wenn ja, welche?
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