22-0856

Fuhrpark des Bezirksamtes Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Medienberichten aus Februar 2023 war zu entnehmen, dass das Bezirksamt plane, einen eigenen Fuhrpark für die dienstliche Mobilität aufzubauen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. In welcher Form wurde die dienstlich notwendige Mobilität vor dem Aufbau eines Fuhrparks bewältigt?
  2. Was war der konkrete Anlass für den Aufbau eines Fuhrparks im Bezirksamt Hamburg-Nord?
  3. Wie viele und welche Fahrzeuge umfasst aktuell der Fuhrpark des Bezirksamtes Hamburg-Nord?
  4. Über welche Antriebsarten verfügen diese?
  5. An welchen Standorten des Bezirksamtes stehen welche Fahrzeuge zur Verfügung?
  6. Wie hat sich die Auslastung der Fahrzeuge seit Aufbau des Fuhrparks entwickelt?
  7. Werden darüber hinaus noch private Kraftfahrzeuge für die dienstliche Mobilität genutzt? Falls ja, wie viele solcher Nutzungen gibt es noch und wie wird dies begründet?
  8. Sind darüber hinaus auch Nutzfahrzeuge durch das Bezirksamt angemeldet? Falls ja, welche sind dies und wo sind diese verortet?

Den Mitarbeitenden des Bezirksamtes stehen am Hauptstandort Parkplätze für die privaten Kraftfahrzeuge zur Nutzung zur Verfügung.

  1. Welche Regelungen gibt es für die Anmietung von Stellplätzen durch die Mitarbeitenden am Hauptstandort Kümmellstraße?
  2. Wurden diese Regelungen in den vergangenen Jahren verändert? Falls ja, warum?
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Kümmellstraße

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