22-0856

Fuhrpark des Bezirksamtes Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Medienberichten aus Februar 2023 war zu entnehmen, dass das Bezirksamt plane, einen eigenen Fuhrpark für die dienstliche Mobilität aufzubauen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. In welcher Form wurde die dienstlich notwendige Mobilität vor dem Aufbau eines Fuhrparks bewältigt?

Grundsätzlich werden alle dienstlichen Wege mit dem Umweltverbund aus Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV zurückgelegt.

Aus zwingenden, dienstlichen Gründen konnten private KFZ zu dienstlichen Zwecken nach Genehmigung durch die Dienststelle eingesetzt werden. Bereits vor dem Aufbau des Fuhrparks standen zusätzlich Cambio CarSharing Fahrzeuge zur Verfügung

  1. Was war der konkrete Anlass für den Aufbau eines Fuhrparks im Bezirksamt Hamburg-Nord?

Der Senat hat 2022 neue Klimaziele für Hamburg beschlossen. Das BA HH-Nord hat sich mit einem eigenen Klimaschutzkonzept sowie einem eigenen Mobilitätskonzept das Ziel gesetzt, einen Weg zur klimafreundlichen dienstlichen Mobilität zu gehen

.

  1. Wie viele und welche Fahrzeuge umfasst aktuell der Fuhrpark des Bezirksamtes Hamburg-Nord?

Der Fuhrpark besteht z.Zt. aus 25 PKW.

  1. Über welche Antriebsarten verfügen diese?

Bei den Antrieben handelt es sich um Elektromotoren, Hybriden sowie Plug-In-Hybriden und einem Verbrenner (Otto-Motor).

  1. An welchen Standorten des Bezirksamtes stehen welche Fahrzeuge zur Verfügung?

Saarlandstraße 67 2 Fahrzeuge Elektro- Antrieb

Krohnstieg 41 1 Fahrzeug Hybrid- Antrieb

Lenhartzstraße 28 22 Fahrzeuge (Hybrid.Benzin/E)

  1. Wie hat sich die Auslastung der Fahrzeuge seit Aufbau des Fuhrparks entwickelt?

Der bezirkliche Fuhrpark wurde den Bedarfsermittlungen entsprechend zwischen 06/2023 und 03/2024 aufgebaut. Die Fahrleistung der Fahrzeuge (Stand 31.03.2025) reicht von 332 km bis 6.716 km.

  1. Werden darüber hinaus noch private Kraftfahrzeuge für die dienstliche Mobilität genutzt? Falls ja, wie viele solcher Nutzungen gibt es noch und wie wird dies begründet?

Die Nutzung privater Kraftfahrzeuge zu dienstlichen Zwecken ist nicht vorgesehen. Die Bestimmungen über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge bei Notfalleinsätzen (C 52.2) bleiben unberührt. Darüber hinaus sind in der Abteilung des sozialpsychiatrischen Dienstes vier private Kraftfahrzeuge für die Nutzung zu dienstlichen Zwecken zugelassen.

  1. Sind darüber hinaus auch Nutzfahrzeuge durch das Bezirksamt angemeldet? Falls ja, welche sind dies und wo sind diese verortet?

Vom Fachamt Sozialraummanagement:

- Sporthalle Hamburg: Kipper

- Sportanlage Jahnkampfbahn: Piaggio Porter

- Sportanlage Südring: Anhänger

- Schulsportanlage Meerweinstraße: Kompaktschlepper


Vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes:

Im Fuhrpark von Betrieb von BZA HH-Nord gibt es folgende Nutzfahrzeuge.

LKW bis 7,5 t 14 Stück

LKW bis 3,5 t 14 Stück

LKW 18 t 1 mal

PKW für KSP- und Baumkontrolle 9 Stück (KSP – Kinderspielplatz)

Schlepper ( Traktor ) 6 stück

Betriebsstandort

Art des Kfz

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 7,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 7,5

Keustück

LKW bis 7,5

Südring

LKW bis 7,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 7,5

Saarlandstraße 67

LKW bis 7,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 7,5

Keustück

LKW bis 7,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 7,5

Saarlandstraße 67

LKW bis 7,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 7,5

Anzuchtgarten

LKW bis 7,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 7,5

Saarlandstraße 67

LKW bis 7,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 3,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 3,5

Keustück

LKW bis 3,5

Saarlandstraße 67

LKW bis 3,5

Ohlsdorfer Straße

Kombi bis 3,5

Saarlandstraße 67

LKW bis 3,5

Saarlandstraße 67

LKW bis 3,5

Keustück

LKW bis 3,5

Keustück

LKW bis 3,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 3,5

Südring

LKW bis 3,5

Saarlandstraße 67

LKW bis 3,5

Ohlsdorfer Straße

LKW bis 3,5

Südring

LKW bis 3,5

Saarlandstraße 67

LKW 18 to

Weidestraße

PKW

Weidestraße

PKW

Weidestraße

PKW

Ohlsdorfer Straße

PKW

Südring

PKW

Südring

PKW

Ohlsdorfer Straße

PKW

Ohlsdorfer Straße

PKW

Kümmelstraße

PKW

Anzuchtgarten

Schlepper

Keustück

Schlepper

Keustück

Schlepper

Keustück

Schlepper

Keustück

Schlepper

Keustück

Schlepper

  1. Welche Regelungen gibt es für die Anmietung von Stellplätzen durch die Mitarbeitenden am Hauptstandort Kümmellstraße?

Die Stellplatzvergabe erfolgt gem. der Richtlinien über das Abstellen privater Kraftfahrzeuge auf Verwaltungsgrundstücken oder angemieteten Flächen (C53.1).

  1. Wurden diese Regelungen in den vergangenen Jahren verändert? Falls ja, warum?

Fehlanzeige



Hamburg, 04.04.2025

Dr. Bettina Schomburg
(Bezirksamtsleiterin)

Lokalisation Beta
Kümmellstraße Saarlandstraße Krohnstieg Lenhartzstraße Südring Meerweinstraße Ohlsdorfer Straße Keustück Weidestraße Sporthalle Hamburg Jahnkampfbahn

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.