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Fuhlsbüttler Straße 99-101 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.10.2023 Änderung der Beschilderung einer Ladezone

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 06.11.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die

Änderung der Beschilderung einer Ladezone an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung

Bild

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