Fuhlsbüttler Straße 99-101 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.10.2023 Änderung der Beschilderung einer Ladezone
Letzte Beratung: 06.11.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Änderung der Beschilderung einer Ladezone an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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