21-4798

Fuhlsbüttler Straße 99-101 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.10.2023 Änderung der Beschilderung einer Ladezone

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die

Änderung der Beschilderung einer Ladezone an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung

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