21-4798

Fuhlsbüttler Straße 99-101 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.10.2023 Änderung der Beschilderung einer Ladezone

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 06.11.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die

Änderung der Beschilderung einer Ladezone an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Anordnung

Bild   

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.