Fuhlsbüttler Straße 99-101 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.10.2023 Änderung der Beschilderung einer Ladezone
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Änderung der Beschilderung einer Ladezone an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz