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Freikarten Rolling Stones XVII - Hamburg öffnet seine Aktenschränke - nur im Bezirk Hamburg Nord nicht? Kleine Anfrage Nr.47/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Hamburg hat bei Einführung des vom Volk eingeforderten Transparenzgesetzes damit geworben, dass Hamburg ab sofort seine Aktenschränke öffnet und die Bürger die Möglichkeit haben, die im Transparenzportal aufgelisteten Unterlagen jederzeit im Transparenzportal einzusehen.

Wie man den Antworten des Bezirksamtes auf meine Kleinen Anfragen entnehmen kann, gilt dieses zumindest nicht für das Bezirksamt Hamburg Nord.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

1.Welche Verträge mit einem Gegenstandswert von mehr als 100.000 Euro bzw. wenn zwischen den Vertragspartnern im Laufe der vergangenen zwölf Monate Verträge über mehr als insgesamt 100.000 Euro abgeschlossen worden sind, wurden bisher nicht im Transparenzportal veröffentlicht und aus welchen Gründen jeweils nicht?

Folgende Verträge mit einem Gegenstandswert von mehr als 100.000 Euro wurden im letzten Kalenderjahr zu den genannten Daten abgeschlossen:

a) Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt hat auf der Grundlage einer Abstimmung unter den Bezirksämtern sowie der Vergabestelle bei der Finanzbehörde mit der Stadtreinigung Hamburg Anstalt des öffentlichen Rechts einen Reinigungs- und Entsorgungsvertrag für die bezirklichen Wochenmärkte in Hamburg-Nord abgeschlossen. Der derzeit gültige Vertrag wurde zum 01.04.2019 geschlossen.

b) Vertrag zur Überlassung, der Nutzung und den Betrieb der Freilichtbühne mit der Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH vom 16.01.2019

c) Tabelle mit Verträgen und Abschlussdatum aus dem Fachbereich N/ITB mit dem Vertragspartner Dataport AöR. Die farblich markierten Verträge hängen inhaltlich miteinander zusammenhängen.

Vertrag

Abschlussdatum

LS 451: Unterstützung Fachliche Leitstelle Gewerbeämter - Stundenkontingent Init AG zur Vertretung der FL

01.07.2018

V10022 - V10022: Betriebsmittel Elektronisches Personenstandsregister - ePR

01.01.2018

V10022 - V10022: Zusatzleistungen Accenture

01.01.2018

V10762: Bereitstellung der Infrastruktur/Betrieb Verfahren SCA im Rechenzentrum sowie Technisches VM

01.08.2018

V12444: Vorvereinbarung - Beraterstunden Senior Managementberater für die Ablösung BACom

01.01.2018

V12627: Rechenzentrums-Betrieb GIS-basierte -Straßenkontrolle

01.05.2018

V3933: Verfahrensbetreuung BALVI - variabler Anteil

01.07.2018

V3933: Verfahrensbetreuung BALVI

01.07.2018

V3933-1 – 1:Änderungsverfahren Fachliche Verfahrensbetreuung aus BALVI Vertr.

01.07.2018

V3933-1 - 1.Änderungsverfahren Fachliche Verfahrensbetreuung aus BALVI Vertr.

01.07.2018

V4277-5: Betrieb IT-Verfahren Sozialhilfe (PROSA) nach Preisanpassung 2018

01.06.2018

V6224-1: Rechenzentrums-Betrieb BALVI - 1.ÄV

01.06.2018

V6246: Pflege und Wartung der SCA im HS

01.06.2018

V6316-1: Bereitstellung und Betrieb IT-Standesämter - AutiSta im Rechenzentrum mit TechnischemVM

01.06.2018

V6615-2: Rechenzentrums-Betrieb DP 2.ÄV incl. Preisanpassung

01.10.2018

V6869-1: Fachliches Verfahrensmanagement IT-Meldewesen - OK.EWO

01.07.2018

V7541: Rechenzentrumsbetrieb IT-Sozialhilfe und Wohngeld - PROSA /DIWOGE

01.10.2018

V8691: Fachl. Verfahrensbetreuung IT-Elterngeld - ELGID

01.08.2018

V8888: Rechenzentrums-Vertrag

01.07.2018

V8981 - ab 01/2019: Bereitstellung Infrastruktur und Betrieb des Verfahrens Zentraler Meldebestand

01.01.2019

V8981 - ab 01/2019: SSLA, Fachliches Verfahrensmanagement und Pflege & Wartung

01.01.2019

V8981 - ab 05/2018: Bereitstellung der Infrastruktur und Betrieb des Verfahrens ZMB im Rechenzentrum

01.05.2018

V8981 - ab 05/2018: SSLA, Fachliches Verfahrensmanagement und Pflege & Wartung

01.05.2018

Vorvereinbarung Rechenzentrums-Betrieb SCA - ab 01/2019 SCA-Hosting

01.01.2019

2.Wann wurden die unter 1. aufgeführten Verträge jeweils abgeschlossen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3.Welche der unter 1. aufgeführten Verträge hätten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 (HmbTG) veröffentlicht werden müssen?

Keiner. Gleichwohl werden Verträge mit IT-Dienstleistern, die ein Auftragsvolumen von mehr als 1 Mio. Euro aufweisen zeitnah veröffentlicht, voraussichtlich in den nächsten 3 – 4 Wochen. Im Hinblick auf den unter Ziffer 1b) aufgeführten Vertrag wird die Veröffentlichung derzeit vorbereitet und in Kürze erfolgen.

4.Da der im Transparenzportal veröffentlichte Vertrag vom 05.09.2017 bzgl. des Rolling Stones Konzert (RS Vertrag) keine Angaben zu den 100 Arbeitskarten und xxx Kaufkarten enthält:

In welchen Verträgen/Vereinbarungen oder anderen Regelungen wurde dieses jeweils vereinbart und aus welchem Grunde wurden diese Verträge/Vereinbarungen jeweils bisher nicht im Transparenzportal veröffentlicht?

Abgeschlossene schriftliche Verträge, die Regelungen zu Arbeitskarten und Kaufkarten enthalten, sind im Bezirksamt Hamburg-Nord nicht bekannt. Im Übrigen äußert sich das Bezirksamt nicht zu Fragen laufender Ermittlungsverfahren.

5.Wenn es bzgl. der 100 Arbeitskarten bzw. den xxx Kaufkarten keine Verträge/Vereinbarungen geben sollte:

Wie steht dieses im Einklang mit § 15 des RS-Vertrages vom 05.09.2017?

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass eine schriftliche Änderung bzw. Ergänzung zum Vertrag vom 05.09.2017 erfolgt sei. Ein Widerspruch zur Regelung unter § 15 des Vertrages vom 05.09.2017 ist nicht erkennbar.

6.Aus welchen Gründen stellt der LOI (Letter of Intent) mit dem Veranstalter des Rolling Stones Konzerts vom 5.5.2017 aus Sicht des Bezirksamtes keinen Vertrag dar und was soll es stattdessen sein?

Ein Vertrag ist schriftlich zu schließen, vgl. § 57 HmbVwVfG. Je Vertragspartei ist damit zumindest eine Unterschrift erforderlich. Diese Anforderung erfüllt der Letter of Intent nicht.

7.Von wem wurde der LOI auf Seiten des Bezirksamtes unterschrieben?

Die dem Bezirksamt vorliegende E-Mail vom 05.05.2017 (LOI) wurde nicht unterschrieben.

8.Wann hat das Bezirksamt eine Kopie des LOIs angefordert, so dass dieser im Transparenzportal veröffentlicht werden kann?
Sofern noch keine Kopie angefordert worden sein sollte:
Warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Der Letter of Intent in E-Mail-Form, der keinen im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu veröffentlichenden Vertrag darstellt, liegt dem Bezirksamt vor. Aus diesem Grund musste die Bezirksamtsleitung keine Anforderung einer weiteren Kopie veranlassen.

9.Warum ist der LOI nach Auffassung des Bezirksamtes auch nicht gemäß § 3. Abs. 2 (sowie alle weiteren, den in Absatz 1 und diesem Absatz genannten Gegenständen vergleichbaren Informationen von öffentlichem Interesse) im Transparenzportal zu veröffentlichen?

Es handelt sich im vorgenannten Sinne nicht um eine vergleichbare Information von öffentlichem Interesse.

10.Aus welchen Gründen musste der Vertrag vom 05.09.2017 nicht von zwei Vertretern seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord unterschrieben werden?
Wenn der Vertrag von zwei Vertretern hätte unterschrieben werden müssen:
warum wurde er nicht von zwei Vertretern unterschrieben?

Gemäß § 57 HmbVwVfG ist ein Vertrag schriftlich zu schließen. Nach dieser auf den Vertrag vom 05.09.2017 anwendbaren Rechtsnorm sind auf Seiten der Verwaltung nicht zwei Unterschriften für die Willenserklärung des Bezirksamts erforderlich; es genügt vielmehr eine Unterschrift.

11.Ist es richtig, dass auch ein für das Bezirksamt Hamburg Nord tätiger Bauunternehmer eine bzw. zwei Freikarten (aus dem 100er Kontingent) von dem damaligen Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) erhalten hat?
Wenn ja, welche Aufträge hat der Bauunternehmer in den letzten fünf Jahren jeweils vom Bezirksamt erhalten? Bitte jeweils auch das Auftragsvolumen angeben.
Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Bezirksamtes dar?

Ist es richtig, dass auch die Person(en), die für die Genehmigung bzw. Abnahme der Bühne bzw. der Tribünen des RS Konzertes seitens des Bezirksamtes zuständig war(en), eine bzw. zwei Freikarten (aus dem 100er Kontingent) von dem damaligen Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) erhalten hat/haben?
Wenn ja, aus welchen Gründen und um wie viele Freikarten handelte es sich jeweils?
Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Bezirksamtes dar?

Das Bezirksamt äußert sich grundsätzlich nicht zu Fragen laufender Ermittlungsverfahren.

11.04.2019

Ralf Staack

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