Fortschreibung und Verstetigung eines bezirklichen Gewerbeflächenkonzepts für Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Für den Bezirk Hamburg-Nord existiert ein Gewerbeflächenkonzept, das im Jahr 2013 erstellt und im Jahr 2018 fortgeschrieben wurde. Die stadtentwicklungspolitische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung im Bezirk führen auch bei Gewerbeflächen zur Notwendigkeit einer Neubetrachtung. Vor dem Hintergrund halten wir eine Neufassung und anschließende Verstetigung des Gewerbeflächenkonzepts für erforderlich.
Im Gegensatz zum Wohnungsbauprogramm, das jährlich aktualisiert wird, erfolgte die strategische Auseinandersetzung mit Gewerbeflächen bislang in deutlich größeren Abständen. Dies wird der zunehmenden Flächenkonkurrenz, dem Wandel in der Arbeitswelt sowie dem Bedarf an wohnortnahen, kleinteiligen und vielfältigen gewerblichen Nutzungen nicht gerecht. Eine Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus nach der jetzigen Neufassung ist daher notwendig, um den Bezirk zukunftsfähig aufzustellen, Gewerbestandorte zu sichern, Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und wirtschaftliche Resilienz zu fördern. Dabei sollen insbesondere auch qualitative Kriterien wie Nachhaltigkeit, Nutzungsmischung und soziale Infrastruktur Berücksichtigung finden.
Die kontinuierliche Fortschreibung schafft Planungssicherheit, unterstützt die standortgerechte Entwicklung von Gewerbegebieten und ermöglicht eine abgestimmte Flächenpolitik im Einklang der Neuen Leipzig Charta als strategischem Rahmenwerk zur gemeinwohlorientierten, integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die Gewerbeflächenkonzepte werden durch die einzelnen Bezirke erstellt. Ein koordiniertes Verfahren ist jedoch sehr sinnvoll, damit der Sachstand der Konzepte vergleichbar ist. Daher wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat für ein einheitliches Vorgehen einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die SPD-Fraktion: Dr. Martin Albers, Tina Winter, Daniela Kerkow
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Clarissa Bohlmann
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Ron Schumacher
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die BSW stimmt der Notwendigkeit der Fortschreibung der Gewerbeflächenkonzepte zu. Ein konzertiertes Vorgehen sowie eine einheitliche Struktur und Methodik der Konzepte sollten unbedingt angestrebt werden. Insbesondere der Zeitplan muss mit den anderen Bezirksämtern und den Fachbehörden abgestimmt und harmonisiert werden.
Hinzuweisen ist zudem auf die unbedingt notwendige Abstimmung mit den anderen Bezirksämtern und Fachbehörden im Hinblick auf die Terminierung der
Nahversorgungskonzepte und die Erstellung des daraus resultierenden Zentrenkonzepts.
Für die Fortentwicklung der Nahversorgungskonzepte der Hamburger Bezirke liegt bereits ein Bürgerschaftliches Ersuchen vor (Drs. 22/17221). Da der Einzelhandel Teil der Gewerbeflächenbilanz ist und entsprechend in die Gewerbeflächenkonzepte einfließt sowie vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen, spricht sich die BSW dafür aus, die Erstellung der Nahversorgungskonzepte zeitlich zu priorisieren.
Zu 2.:
Auch Gebiete mit Ausweisungen gemäß § 6 BauNVO und nach § 7 BauNVO sollten in der Neufassung berücksichtigt werden.
Bei der Aufnahme von Urbanen Gebieten (§ 6a BauNVO), Kerngebieten (§ 7 BauNVO) – wenn Wohnen Bestandteil des MKs ist –und Geschäftsgebieten ist darauf zu achten, dass diese i. A. auch einen Wohnanteil enthalten und die Flächen daher nicht pauschal gewerblichen Zielen entsprechen. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Geschäftsgebiete je nach Bestandssituation als Gewerbegebiete oder Kerngebiete ausgeprägt sein können und es Geschäftsgebiete gibt, die faktisch durch Wohngebiets- oder Mischgebietsentwicklung nur noch untergeordnete oder keine gewerblichen Nutzungen mehr beinhalten oder sich aufgrund ihrer Lage zwischen Wohnnutzungen oder ihre geringe Flächengröße nicht für eine gewerbliche Nutzung im eigentlichen Sinne mehr eignen.
Wichtig ist, dass die Neufassungen einen deutlichen Erkenntnisgewinn gegenüber den vorherigen Konzepten mit sich bringen. So sollte das Konzept klare Entwicklungsperspektiven für die Gewerbeflächen der Bezirke aufzeigen sowie auch Potenziale bspw. für Nachverdichtung, effizientere Flächennutzung und Teilentsiegelung sowie Schnittstellen mit anderen Strategien – Klimaschutz und -anpassung, Mobilität, Energie etc. – identifizieren.
Zu 4.:
Auch die Fachbehörden sind bei der Erarbeitung der Struktur/Methodik sowie der Neufassung und Verstetigung zu beteiligen.
Zu. 6.:
Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) trägt dazu bei, Hamburg als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu fördern. Bei der Beseitigung städtebaulicher Defizite steht immer die Lebensqualität der Menschen in den Quartieren im Mittelpunkt, die durch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und soziale Infrastruktur, in das Wohnumfeld, in die Qualifizierung öffentlicher Plätze, Freiflächen und Grünanlagen sowie Stärkung von Versorgungsstrukturen verbessert wird.
Kriterien für die Vorbereitung eines neuen RISE-Fördergebiets sind die Erkenntnisse des Sozialmonitorings bzw. weiterer sozialräumlicher Bewertungen, eine städtebauliche Einschätzung der Zustände und entsprechende Handlungsbedarfe. Sofern es sich um Versorgungszentren handelt, geht es bei der Gebietsentwicklung auch um die Stärkung der Zentren-Funktion und der lokalen Ökonomie.
Die besonderen Nutzungsarten (Baugebiete) der Bauleitplanung sind kein Entscheidungskriterium. Im Übrigen erfordern reine Gewerbegebietsentwicklungen wirtschaftspolitische Handlungsansätze.
Die BSW sieht hier keinen Änderungsbedarf.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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