22-1470.1

Fortschreibung und Verstetigung eines bezirklichen Gewerbeflächenkonzepts für Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

r den Bezirk Hamburg-Nord existiert ein Gewerbeflächenkonzept, das im Jahr 2013 erstellt und im Jahr 2018 fortgeschrieben wurde. Die stadtentwicklungspolitische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung im Bezirk führen auch bei Gewerbeflächen zur Notwendigkeit einer Neubetrachtung. Vor dem Hintergrund halten wir eine Neufassung und anschließende Verstetigung des Gewerbeflächenkonzepts für erforderlich.

Im Gegensatz zum Wohnungsbauprogramm, das jährlich aktualisiert wird, erfolgte die strategische Auseinandersetzung mit Gewerbeflächen bislang in deutlich größeren Abständen. Dies wird der zunehmenden Flächenkonkurrenz, dem Wandel in der Arbeitswelt sowie dem Bedarf an wohnortnahen, kleinteiligen und vielfältigen gewerblichen Nutzungen nicht gerecht. Eine Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus nach der jetzigen Neufassung ist daher notwendig, um den Bezirk zukunftsfähig aufzustellen, Gewerbestandorte zu sichern, Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und wirtschaftliche Resilienz zu fördern. Dabei sollen insbesondere auch qualitative Kriterien wie Nachhaltigkeit, Nutzungsmischung und soziale Infrastruktur Berücksichtigung finden.

Die kontinuierliche Fortschreibung schafft Planungssicherheit, unterstützt die standortgerechte Entwicklung von Gewerbegebieten und ermöglicht eine abgestimmte Flächenpolitik im Einklang der Neuen Leipzig Charta als strategischem Rahmenwerk zur gemeinwohlorientierten, integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.

Die Gewerbeflächenkonzepte werden durch die einzelnen Bezirke erstellt. Ein koordiniertes Verfahren ist jedoch sehr sinnvoll, damit der Sachstand der Konzepte vergleichbar ist. Daher wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat für ein einheitliches Vorgehen einzusetzen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich auf Landesebene für eine zeitnahe Fortschreibung der bezirklichen Gewerbeflächenkonzepte einzusetzen. Ein konzertiertes Vorgehen und eine einheitliche Struktur und Methodik der Konzepte sind dabei sinnvoll und sollten unbedingt angestrebt werden. Insbesondere der Zeitplan muss mit den anderen Bezirken und den Fachbehörden abgestimmt und harmonisiert werden. Dabei muss auch die angestrebte Fortschreibung des Nahversorgungskonzepts berücksichtigt werden. Mit Blick auf die ebenfalls erforderliche Abstimmung der Nahversorgungskonzepte mit Senat und den anderen Bezirken und den knappen Personalressourcen im Bezirksamt sollte geprüft werden, ob dem Nahversorgungskonzept zeitlich Vorrang eingeräumt wird.
  2. Die Neufassung sollte nach Möglichkeit und in Abstimmung mit den anderen Behörden und den zuständigen Senatsbehörden eine aktuelle und detaillierte Bestandsanalyse der im Bezirk vorhandenen Gewerbeflächen umfassen. Hierbei sind alle Gebiete mit Ausweisungen gem. §§ 6a, 8 und 9 BauNVO bzw. Geschäfts- und Industriegebiete nach § 10 Baupolizeiverordnung zu berücksichtigen. Das Konzept sollte zudem realistische Entwicklungspotenziale und Sicherungsbedarfe für diese Gebiete steckbriefartig identifizieren. Dabei sollte nach Möglichkeit auch geprüft worden, wo sich u.U. Auszubildendenwohnen als untergeordnete Nutzung mit verorten lässt, ohne den jeweiligen Gebietscharakter zu gefährden. Hierfür ist eine entsprechende Beauftragung von externen Dienstleistern in Betracht zu ziehen, um die notwendige Datenerhebung und -analyse sicherzustellen.
  3. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Senats ist eine professionelle und zukunftsgerichtete Bedarfsanalyse für die kommenden 10-15 Jahre durchzuführen, die insbesondere auch den Bedarf an Flächen r kleinteilige Betriebe, Handwerk, produktionsnahe Dienstleistungen sowie neue, innovative Wirtschaftsformen berücksichtigt. Die Verwaltung wird gebeten, sich hierfür um die notwendigen Haushaltsmittel auf Landesebene zu bemühen und die Expertise von externen Forschungseinrichtungen oder spezialisierten Beratungsunternehmen für diese Analyse zu prüfen und zu beauftragen.
  4. Die Erarbeitung des Konzepts und dessen Fortschreibung soll unter Einbindung relevanter Akteure wie Kammern, Wirtschaftsverbänden, Gewerbetreibenden, Klimaschutzbeauftragten und Verkehrsplanung erfolgen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksversammlung, unter Berücksichtigung der unter 1. erbetenen Abstimmung mit Senat und den anderen Bezirken, regelmäßige Zwischenberichte über den Fortschritt der Neufassung im zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
  6. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsbehörde weiterhin dafür einzusetzen, dass das Förderprogramm RISE die Geltungsbereiche Urbanes Gebiet, Kerngebiet und Gewerbegebiet zukünftig ebenfalls in den Fokus nimmt bzw. auch Fördergebiete zulässt, die Anteile dieser Gebiete umfassen.

r die SPD-Fraktion: Dr. Martin Albers, Tina Winter, Daniela Kerkow

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Clarissa Bohlmann

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Ron Schumacher

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Die BSW stimmt der Notwendigkeit der Fortschreibung der Gewerbeflächenkonzepte zu. Ein konzertiertes Vorgehen sowie eine einheitliche Struktur und Methodik der Konzepte sollten unbedingt angestrebt werden. Insbesondere der Zeitplan muss mit den anderen Bezirksämtern und den Fachbehörden abgestimmt und harmonisiert werden.

Hinzuweisen ist zudem auf die unbedingt notwendige Abstimmung mit den anderen Bezirksämtern und Fachbehörden im Hinblick auf die Terminierung der

Nahversorgungskonzepte und die Erstellung des daraus resultierenden Zentrenkonzepts.
r die Fortentwicklung der Nahversorgungskonzepte der Hamburger Bezirke liegt bereits ein rgerschaftliches Ersuchen vor (Drs. 22/17221). Da der Einzelhandel Teil der Gewerbeflächenbilanz ist und entsprechend in die Gewerbeflächenkonzepte einfließt sowie vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen, spricht sich die BSW dafür aus, die Erstellung der Nahversorgungskonzepte zeitlich zu priorisieren.

Zu 2.:

Auch Gebiete mit Ausweisungen gemäß § 6 BauNVO und nach § 7 BauNVO sollten in der Neufassung berücksichtigt werden.

Bei der Aufnahme von Urbanen Gebieten (§ 6a BauNVO), Kerngebieten (§ 7 BauNVO) wenn Wohnen Bestandteil des MKs ist und Geschäftsgebieten ist darauf zu achten, dass diese i. A. auch einen Wohnanteil enthalten und die Flächen daher nicht pauschal gewerblichen Zielen entsprechen. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Geschäftsgebiete je nach Bestandssituation als Gewerbegebiete oder Kerngebiete ausgeprägt sein können und es Geschäftsgebiete gibt, die faktisch durch Wohngebiets- oder Mischgebietsentwicklung nur noch untergeordnete oder keine gewerblichen Nutzungen mehr beinhalten oder sich aufgrund ihrer Lage zwischen Wohnnutzungen oder ihre geringe Flächengröße nicht für eine gewerbliche Nutzung im eigentlichen Sinne mehr eignen.

Wichtig ist, dass die Neufassungen einen deutlichen Erkenntnisgewinn gegenüber den vorherigen Konzepten mit sich bringen. So sollte das Konzept klare Entwicklungsperspektiven für die Gewerbeflächen der Bezirke aufzeigen sowie auch Potenziale bspw. für Nachverdichtung, effizientere Flächennutzung und Teilentsiegelung sowie Schnittstellen mit anderen Strategien Klimaschutz und -anpassung, Mobilität, Energie etc. identifizieren.

Zu 4.:

Auch die Fachbehörden sind bei der Erarbeitung der Struktur/Methodik sowie der Neufassung und Verstetigung zu beteiligen.

Zu. 6.:

Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) trägt dazu bei, Hamburg als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu fördern. Bei der Beseitigung städtebaulicher Defizite steht immer die Lebensqualität der Menschen in den Quartieren im Mittelpunkt, die durch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und soziale Infrastruktur, in das Wohnumfeld, in die Qualifizierung öffentlicher Plätze, Freiflächen und Grünanlagen sowie Stärkung von Versorgungsstrukturen verbessert wird.

Kriterien für die Vorbereitung eines neuen RISE-Fördergebiets sind die Erkenntnisse des Sozialmonitorings bzw. weiterer sozialräumlicher Bewertungen, eine städtebauliche Einschätzung der Zustände und entsprechende Handlungsbedarfe. Sofern es sich um Versorgungszentren handelt, geht es bei der Gebietsentwicklung auch um die Stärkung der Zentren-Funktion und der lokalen Ökonomie.

Die besonderen Nutzungsarten (Baugebiete) der Bauleitplanung sind kein Entscheidungskriterium. Im Übrigen erfordern reine Gewerbegebietsentwicklungen wirtschaftspolitische Handlungsansätze.

Die BSW sieht hier keinen Änderungsbedarf.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Anhänge

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