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Fortschreibung und Verstetigung eines bezirklichen Gewerbeflächenkonzepts für Hamburg-Nord Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Ö 6.7

Sachverhalt

r den Bezirk Hamburg-Nord existiert ein Gewerbeflächenkonzept, das im Jahr 2013 erstellt und im Jahr 2018 fortgeschrieben wurde. Die stadtentwicklungspolitische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung im Bezirk führen auch bei Gewerbeflächen zur Notwendigkeit einer Neubetrachtung. Vor dem Hintergrund halten wir eine Neufassung und anschließende Verstetigung des Gewerbeflächenkonzepts für erforderlich.

Im Gegensatz zum Wohnungsbauprogramm, das jährlich aktualisiert wird, erfolgte die strategische Auseinandersetzung mit Gewerbeflächen bislang in deutlich größeren Abständen. Dies wird der zunehmenden Flächenkonkurrenz, dem Wandel in der Arbeitswelt sowie dem Bedarf an wohnortnahen, kleinteiligen und vielfältigen gewerblichen Nutzungen nicht gerecht. Eine Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus nach der jetzigen Neufassung ist daher notwendig, um den Bezirk zukunftsfähig aufzustellen, Gewerbestandorte zu sichern, Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und wirtschaftliche Resilienz zu fördern. Dabei sollen insbesondere auch qualitative Kriterien wie Nachhaltigkeit, Nutzungsmischung und soziale Infrastruktur Berücksichtigung finden.

Die kontinuierliche Fortschreibung schafft Planungssicherheit, unterstützt die standortgerechte Entwicklung von Gewerbegebieten und ermöglicht eine abgestimmte Flächenpolitik im Einklang der Neuen Leipzig Charta als strategischem Rahmenwerk zur gemeinwohlorientierten, integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.

Die Gewerbeflächenkonzepte werden durch die einzelnen Bezirke erstellt. Ein koordiniertes Verfahren ist jedoch sehr sinnvoll, damit der Sachstand der Konzepte vergleichbar ist. Daher wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat für ein einheitliches Vorgehen einzusetzen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich auf Landesebene für eine zeitnahe Fortschreibung der bezirklichen Gewerbeflächenkonzepte einzusetzen. Ein konzertiertes Vorgehen und eine einheitliche Struktur und Methodik der Konzepte sind dabei sinnvoll und sollten unbedingt angestrebt werden. Insbesondere der Zeitplan muss mit den anderen Bezirken und den Fachbehörden abgestimmt und harmonisiert werden. Dabei muss auch die angestrebte Fortschreibung des Nahversorgungskonzepts berücksichtigt werden. Mit Blick auf die ebenfalls erforderliche Abstimmung der Nahversorgungskonzepte mit Senat und den anderen Bezirken und den knappen Personalressourcen im Bezirksamt sollte geprüft werden, ob dem Nahversorgungskonzept zeitlich Vorrang eingeräumt wird.
  2. Die Neufassung sollte nach Möglichkeit und in Abstimmung mit den anderen Behörden und den zuständigen Senatsbehörden eine aktuelle und detaillierte Bestandsanalyse der im Bezirk vorhandenen Gewerbeflächen umfassen. Hierbei sind alle Gebiete mit Ausweisungen gem. §§ 6a, 8 und 9 BauNVO bzw. Geschäfts- und Industriegebiete nach § 10 Baupolizeiverordnung zu berücksichtigen. Das Konzept sollte zudem realistische Entwicklungspotenziale und Sicherungsbedarfe für diese Gebiete steckbriefartig identifizieren. Dabei sollte nach Möglichkeit auch geprüft worden, wo sich u.U. Auszubildendenwohnen als untergeordnete Nutzung mit verorten lässt, ohne den jeweiligen Gebietscharakter zu gefährden. Hierfür ist eine entsprechende Beauftragung von externen Dienstleistern in Betracht zu ziehen, um die notwendige Datenerhebung und -analyse sicherzustellen.
  3. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Senats ist eine professionelle und zukunftsgerichtete Bedarfsanalyse für die kommenden 10-15 Jahre durchzuführen, die insbesondere auch den Bedarf an Flächen für kleinteilige Betriebe, Handwerk, produktionsnahe Dienstleistungen sowie neue, innovative Wirtschaftsformen berücksichtigt. Die Verwaltung wird gebeten, sich hierfür um die notwendigen Haushaltsmittel auf Landesebene zu bemühen und die Expertise von externen Forschungseinrichtungen oder spezialisierten Beratungsunternehmen für diese Analyse zu prüfen und zu beauftragen.
  4. Die Erarbeitung des Konzepts und dessen Fortschreibung soll unter Einbindung relevanter Akteure wie Kammern, Wirtschaftsverbänden, Gewerbetreibenden, Klimaschutzbeauftragten und Verkehrsplanung erfolgen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksversammlung, unter Berücksichtigung der unter 1. erbetenen Abstimmung mit Senat und den anderen Bezirken, regelmäßige Zwischenberichte über den Fortschritt der Neufassung im zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
  6. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsbehörde weiterhin dafür einzusetzen, dass das Förderprogramm RISE die Geltungsbereiche Urbanes Gebiet, Kerngebiet und Gewerbegebiet zukünftig ebenfalls in den Fokus nimmt bzw. auch Fördergebiete zulässt, die Anteile dieser Gebiete umfassen.

r die SPD-Fraktion: Dr. Martin Albers, Tina Winter, Daniela Kerkow

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Clarissa Bohlmann

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Ron Schumacher

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.10.2025
Ö 6.7
Anhänge

Keine

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