Fahrradrinnen für Treppen im Bezirk Altona Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Ö 6.4
Fahrräder stellen im Bezirk Altona ein zunehmend wichtiges Alltagsverkehrsmittel dar. Nur an einigen Stellen gibt es noch schwer überwindbare Hindernisse. So manche alltäglich zu absolvierenden Verkehrswege machen es erforderlich Fahrräder auch Treppen hoch oder herunter zu schieben respektive zu tragen. Am Beispiel des Treppenviertels sehen wir, dass Fahrradfahrer*innen große Schwierigkeiten haben, ihre Wohnungen mit Fahrrädern zu erreichen oder andersherum zur Arbeit zu kommen und zum Einkaufen zu fahren. Nur an einigen Stellen verläuft an der Seite der knapp 5.000 Stufen im Treppenviertel eine Rinne für den Wasserablauf, die auch zum Schieben der Fahrräder genutzt werden kann, sofern auf derselben Seite nicht ein Geländer verläuft.
Immer mehr Fahrräder und insbesondere einspurige Lastenfahrräder gibt es, die von der Elbseite nach oben und vice versa fahren bzw. geschoben werde. Viele Familien, Tourist*innen oder Pendler*innen haben Schwierigkeiten vernünftige Wege zu finden, ohne ausgerechnet den steilen Waseberg hochfahren zu müssen oder die Fahrstrecke um mehrere Kilometer zu verlängern. Einerseits ist es sehr mühsam, das Fahrrad durchs Treppenviertel hoch zu tragen und anderseits fahren einige Personen verkehrswidrig die Blankeneser Hauptstraße hoch, teilweise auf dem Gehweg und der Fahrbahn, obwohl die schmale Einbahnstraße für den Radverkehr nicht entgegen der Einbahn freigegeben ist.
Es gibt bundesweit, in Hamburg, aber auch im Bezirk Altona bereits Lösungen, die vereinzelt eingesetzt werden. Beispielhaft zu nennen sind hier am Magdeburger Hauptbahnhof verbaute Fahrradführsteine, ein zwischen Alsterweg und Rathenaustraße an einer Treppe aufgeschraubtes Metallprofil, eine im Lattenstieg verbaute Metallrampe oder Fahrradrinnen an der Fußgänger*innen-Bahnüberführung zwischen Simrockstraße und Hasenhöhe. Im Rahmen eines Pilotprojekts kann der Bezirk Altona weitere Erfahrungen unter Berücksichtigung der Kosten, der Verkehrssicherheit, des Denkmalschutzes sowie der Unterhaltung sammeln und die Ausstattung von Treppen mit Fahrradrinnen prüfen. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch Schilder aufzustellen, um nicht ortskundige Fahrradfahrer*innen auf den Schiebe-Weg hinzuweisen. Besonders wichtige Verkehrswege sind beispielsweise folgende Treppen: Strandtreppe, Charitas-Bischoff-Treppe, Schlagemihls-Treppe, Steiler Weg, Grube, Am Abhang.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert:
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