21-3723.1

Fahrradabstellanlage Borgweg für Radelnde sichern Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.09.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 29.08.2022 mit o.g. Thematik auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig die folgende, gegenüber dem ursprünglichen Antrag geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:

Der Bezirksamtsleiter möge sich dafür einsetzen, dass auf der Fahrradabstellanlage Borgweg (Mittelinsel, Südseite) zum Schutz vor falschparkenden Kfz geeignete Absperrelemente errichtet werden, die so angeordnet sind, dass eine Nutzung dieser Flächen ausschließlich durch Radelnde oder Zufußgehende sichergestellt wird.

Begründung:

Die „Fahrradanfahrtflächen“ auf der Südseite der Verkehrsinsel im Borgweg werden leider regelmäßig von Autofahrer*innen zum Falschparken missbraucht. Dadurch wird das Abstellen von Rädern behindert (vgl. Fotos). Die Flächen wurden im Zuge des Umbaus des Borgwegs geschaffen. Sie dienen dazu, die Fahrradabstellbügel sicher über einen abgesenkten Bordstein erreichen zu können, vor allem ohne anzuhalten. Denn das gefährdet den Verkehrsfluss an auf dem Borgweg dieser Stelle.

Seitdem aber regelmäßig falschparkende Kfz den Zugang versperren, ist die Ein- und Ausfahrt zu den Bügeln gefährlich erschwert. Die Fläche ist ein wichtiger Baustein in der gesamten Verkehrsplanung und des Verkehrsflusses vor Ort. Die zusätzliche Behinderung des Fußverkehrs auf der Fläche ist auch nicht tolerabel. Die Fläche muss für diese Verkehrsteilnehmer*innen frei begeh- und befahrbar sein.

Kontrollen und Strafzettel sind leider keine praktikable Lösung, wird damit vor allem ein ebenfalls unerwünschtes Halten nicht verhindert. Je Zugang und Zufahrt sollten daher ca. zwei Poller installiert werden. Diese werden so angeordnet, dass der Zugang trotz Belegung der Bügel für den Radverkehr weiterhin sehr gut möglich ist, um die Anfahrtzonen nicht zu gefährden. Damit sie auch mit breiten Lastenrädern (Breite ca. 100 cm) oder Fahrrädern mit Anhängern (Länge ca. 3,5 Meter, Breite bis ca. 100 cm) gut nutzen zu können, werden sie im Abstand von 160 cm positioniert. Ein Falschparken ist dann auch mit schmalen Kfz nicht mehr möglich.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Skizze

Foto