Fällung eines Grünanlagenbaumes mit erhöhter Dringlichkeit: KGV Gehlengraben (Langenhorn)
N/MR3 gibt die kurzfristige Fällung eines Grünanlagenbaumes im Bereich des RegA FOLAG bekannt:
KGV Gehlengraben (Langenhorn)
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit muss der Baum daher zeitnah in der 24. KW entnommen werden.
Die Fällarbeiten erfolgen/erfolgten durch einen externen Fachbetrieb. Die Beachtung der Vorgaben des Artenschutzrechts wird/wurde gewährleistet.
Ersatz erfolgt unter Einbeziehung ggf. vorhandener Naturverjüngung an geeignetem Standort durch standortgerechte Baumart.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
(Bezirksamtsleitung)
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