Ersatzhaltestellen der U-Bahn sowie Umleitungsverkehre Anfrage gem. § 27 BezVG
Ein reibungslos funktionierender und barrierefrei zugänglicher Ersatzverkehr ist gerade bei Baumaßnahmen an U-Bahnstationen von zentraler Bedeutung für die Mobilität der Bürger*innen. Für viele Fahrgäste, insbesondere für Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrende, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen, entscheidet die Qualität der Anbindung an Ersatzhaltestellen darüber, ob der ÖPNV während solcher Maßnahmen überhaupt eine verlässliche Alternative zum eigenen Auto bleibt. Lange Wegstrecken, unklare Beschilderung, fehlender Witterungsschutz und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrenden untergraben nicht nur die Akzeptanz des Ersatzverkehrs, sondern gefährden auch die Sicherheit und Teilhabe der Betroffenen. Da Baumaßnahmen und damit verbundene Umleitungsverkehre ein wiederkehrender Bestandteil des Bahnbetriebs sind, sollte ihre Planung hohen Ansprüchen an Barrierefreiheit, kurze Wege und verständliche Information genügen.
Aktuelle Beispiele für Ersatzverkehr in Hamburg-Nord sind zum einen die Sperrung auf der U3 zwischen Mundsburg (teilweise Berliner Tor) und Barmbek in Folge der Sanierung des Abschnittes der Fall für insgesamt zwei Monate und zum anderen die einseitige Sperrung der Wartenau-Brücke, wo die Busse der Linien 25/172 umgeleitet wurden.
Für Bürger*innen konnten bei diesen Maßnahmen folgende Herausforderungen zur weiteren Nutzung des ÖPNVs beobachtet werden:
● Lange, barrierehemmende Wege: Umwege über mehrere Ampeln (Mundsburg: 3 Ampeln) und bis zu 280 m für Rollstuhlfahrende zwischen U-Bahnsteig und Ersatzhaltestelle.
● Konflikte mit dem Radverkehr: Haltestellenlage zwingt Aussteigende direkt auf Radwege, teils zusätzlich durch Hinweistafeln vereng.
● Fehlende Sichtbarkeit und Orientierung: Ersatzhaltestellen liegen außer Sichtweite der eigentlichen Station, daher Personaleinsatz zur Fahrgastlenkung nötig; Beschilderung informiert zudem nicht über verlegte Halte der Linien 25/172 (Richtung Süd).
● Mangelnder Komfort und Zugänglichkeit: Kein Witterungsschutz an Ersatzhaltestellen; abgesenkte Bordsteine an Bushaltestellen teils ungeeignet für Einstiegshilfen.
Auf Grund dieser Beobachtungen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf die Umsetzung von Ersatzverkehren in Hamburg-Nord:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Zu 1. – 3.:
Es gibt keine expliziten Vorgaben für den Ersatzverkehr, die temporären Haltestellen sollen sich jedoch nach den üblichen Vereinbarungen zur Barrierefreiheit richten. Die Praxis erschwert dies teilweise, insbesondere wenn die Kapazität der vorhandenen, regulären Haltestellen nicht für zusätzlichen Ersatzverkehr ausreicht. Im Grundsatz sollen auch die zusätzlichen Haltestellen die gleiche Barrierefreiheit bieten. Beispielsweise sollen Haltestellen von Ersatzverkehren grundsätzlich, insbesondere an den Umsteigepunkten zu den Schnellbahnen, möglichst nahe den Zugängen zu den Schnellbahnen eingerichtet werden. Wenn auf einem Ersatzverkehr ein höherer Fahrgaststrom als auf den dort sonst regulär verkehrenden Buslinien erwartet wird, werden fallweise auch die Abfahrtsbereiche der regulären Buslinien zugunsten der Ersatzverkehre verlegt.
Die Verkehrsunternehmen streben grundsätzlich an, die Ersatzhaltestellen möglichst nah an den originären Haltestellen mit übersichtlichen und direkten Umsteigewegen und guten Sichtbeziehungen einzurichten. Häufig, wie in dem hier beschriebenen Fall im Umfeld der U-Bahn-Haltestelle Mundsburg, können jedoch längere Wege und signalisierte Überwege zwischen U-Bahn und Ersatzverkehr aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten nicht vermieden werden.
Zu.4.:
Grundsätzlich wird angestrebt, naheliegende und bewährte Provisorien für Ersatzverkehre und Umleitungsverkehre zu verstetigen. Dort wo möglich und sinnvoll, werden bereits fallweise besondere Haltestellenmaste zur Kennzeichnung von derartigen Ersatzverkehrshalten dauerhaft aufgestellt. Dies erfolgt vor allem an den Örtlichkeiten, wo sich die genaue Abfahrtsposition nicht logisch aus der Gesamtsituation erschließt. Darüber hinaus werden Ersatzverkehre im Rahmen von Umplanungen von Straßen und Knotenpunkten berücksichtigt. An vielbefahrenen Knotenpunkten ist jedoch der verfügbare Straßenraum sehr eingeschränkt, so dass es in der Regel nicht zielführend ist, Flächen für nur gelegentlich stattfindende Ersatzverkehre zu blockieren.
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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