22-2416

Ersatzhaltestellen der U-Bahn sowie Umleitungsverkehre Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Ein reibungslos funktionierender und barrierefrei zugänglicher Ersatzverkehr ist gerade bei Baumaßnahmen an U-Bahnstationen von zentraler Bedeutung für die Mobilität der Bürger*innen. Für viele Fahrgäste, insbesondere für Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrende, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen, entscheidet die Qualität der Anbindung an Ersatzhaltestellen darüber, ob der ÖPNV während solcher Maßnahmen überhaupt eine verlässliche Alternative zum eigenen Auto bleibt. Lange Wegstrecken, unklare Beschilderung, fehlender Witterungsschutz und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrenden untergraben nicht nur die Akzeptanz des Ersatzverkehrs, sondern gefährden auch die Sicherheit und Teilhabe der Betroffenen. Da Baumaßnahmen und damit verbundene Umleitungsverkehre ein wiederkehrender Bestandteil des Bahnbetriebs sind, sollte ihre Planung hohen Ansprüchen an Barrierefreiheit, kurze Wege und verständliche Information genügen.

Aktuelle Beispiele für Ersatzverkehr in Hamburg-Nord sind zum einen die Sperrung auf der U3 zwischen Mundsburg (teilweise Berliner Tor) und Barmbek in Folge der Sanierung des Abschnittes der Fall für insgesamt zwei Monate und zum anderen die einseitige Sperrung der Wartenau-Brücke, wo die Busse der Linien 25/172 umgeleitet wurden.

r Bürger*innen konnten bei diesen Maßnahmen folgende Herausforderungen zur weiteren Nutzung des ÖPNVs beobachtet werden:

Lange, barrierehemmende Wege: Umwege über mehrere Ampeln (Mundsburg: 3 Ampeln) und bis zu 280 m für Rollstuhlfahrende zwischen U-Bahnsteig und Ersatzhaltestelle.

Konflikte mit dem Radverkehr: Haltestellenlage zwingt Aussteigende direkt auf Radwege, teils zusätzlich durch Hinweistafeln vereng.

Fehlende Sichtbarkeit und Orientierung: Ersatzhaltestellen liegen außer Sichtweite der eigentlichen Station, daher Personaleinsatz zur Fahrgastlenkung nötig; Beschilderung informiert zudem nicht über verlegte Halte der Linien 25/172 (Richtung Süd).

Mangelnder Komfort und Zugänglichkeit: Kein Witterungsschutz an Ersatzhaltestellen; abgesenkte Bordsteine an Bushaltestellen teils ungeeignet für Einstiegshilfen.

Auf Grund dieser Beobachtungen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf die Umsetzung von Ersatzverkehren in Hamburg-Nord:

Fragen:

  1. Gibt es Mindestanforderungen für die Einrichtung des Ersatzverkehrs, auf die sich Fahrgäste in Hamburg verlassen können (bspw. maximale Laufdistanzen zwischen regulärer Haltestelle und Ersatzhaltestelle)? Überschreitet eine Distanz von ca. 280 Metern für Menschen im Rollstuhl eine maximale Distanz, dier diese Personengruppe angemessen ist?
  1. Wenn ja: Auf welchen Richtlinien basieren die Anforderungen? Welche Richtlinien gibt es? Wer ist verantwortlich für die Umsetzung dieser Richtlinien? Was passiert bei nicht Einhaltung der Richtlinien? Was könnenrger*innen machen, wenn sie eine Nicht-Einhaltung feststellen?
  2. Wenn nicht: Warum nicht? Gibt es Bestrebungen Mindestanforderungen/Richtlinien für die Einrichtung von Ersatzverkehren einzuführen?
  3. Gibt es Bestrebungen, an vielbefahrenen Knotenpunkten, wie Mundsburg passende Positionen für den Ersatzverkehr dauerhaft zu etablieren, auf die im Bedarfsfalle zurückgegriffen werden kann?

r die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Berliner Tor Wartenau Barmbek-Nord Wartenau Brücke

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