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Erholungsparks dürfen keine XXL-Gänseklos werden - Schutz von Mensch und Tier in Parkanlagen mit Gewässern Referenteneinladung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 21.11.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Zu der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz am 21.02.2018 mögen die Leitung sowie zwei Mitarbeiter der Vogelschutzwarte Hamburg und Vertreter der Stadtreinigung eingeladen werden.“

 

 

Begründung

Einer der besonderen Gründe für die gute Lebensqualität im Bezirk Hamburg-Nord sind die attraktiven Park- und Grünflächenanlagen, die besonders im Sommer in den Nachmittags- und Abendstunden und am Wochenende von den Bewohnerinnen und Bewohnern unserer Stadt zur Erholung aufgesucht werden. Naheliegende Gewässer, wie z.B. der Osterbekkanal, der Stadtparksee, die Alster oder der Eppendorfer Mühlenteich tragen ergänzend zu einer angenehmen Umgebung bei. Auch das Beobachten von Graugänsen, Enten und Schwänen erfreut viele Menschen, besonders auch Kinder, die in der Großstadt nur noch wenig Möglichkeiten haben, Wildtiere zu erleben. Wasservögel gehören zu unserer Umwelt, und sind Teil unserer Natur auch in Hamburg.

 

Leider werden die Tiere immer wieder von Besuchern der Freizeitflächen gefüttert. Die negativen Folgen sind enorm: Die Tiere verlieren ihren natürlichen Trieb, sich artgerechtes Futter wie Pflanzen und Insektenlarven selbst zu suchen. Eine überdurchschnittlich hohe Vermehrung kann die Folge sein. Viel größer ist die Gefahr, dass durch die Fütterung Ratten angelockt werden, verbunden damit, das auch Krankheiten übertragen können.

 

In fast allen Grünanlagen war im Frühsommer eine extrem hohe Population von Gänsen zu beobachten. Die Fuß- und Radwege im unmittelbaren Uferbereich waren mit Gänsekot verdreckt mit der Folge, dass die Nutzung zu Erholungszwecken kaum noch gewährleistet werden konnte, dies gilt auch für den Eppendorfer Mühlenteich (siehe Kleine Anfrage Nr. 76/2017 "Gänseparadies statt Breitensport" (Drucksache 20-4403) der CDU-Abgeordneten N. Müller/M. Fischer)

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine