21-0315

Einrichtung einer akustischen und taktilen Lichtsignalanlage - "Blindenampel" - an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Neuberger Weg

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2019
Sachverhalt

 

 

Die Kreuzung Langenhorner Chaussee / Neuberger Weg ist eine von Fußgängern viel frequentierte Verbindung vom Quartier Essener Straße und den Anwohnern des Neuberger Wegs und der angrenzenden Siedlung der Schiffszimmerer-Genossenschaft sowie des Oxparks.

Auch ist er der Schulweg für die Schulen Gymnasium Heidberg, Stadtteilschule Am Heidberg, Grundschule Heidberg und Grundschule Neubergerweg.

Eine für Fußgänger wichtige Kreuzung.

 

Sehbehinderte aus den genannten Wohngebieten beklagen sich immer wieder darüber, dass sie dort die Langenhorner Chaussee nicht sicher queren können, weil es in diesem Bereich keine Blindenampel gibt. Es sind ihnen auch keine langen Wege bis zur nächsten akustischen und taktilen Lichtsignalanlage zuzumuten.

 

Inklusion bedeutet Barrierefreiheit, welche in Hamburg in den letzten Jahren gefördert wird. Unter diesen Umständen wäre es natürlich erforderlich, wenn die Langenhorner Chaussee als eine der Hamburger Hauptstraßen gut mit akustischen und taktilen Lichtsignalanlagen (Blindenampeln) ausgestattet wäre. Auch Sehbehinderte wollen mobil sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

 

  1. Die Einrichtung/Ergänzung einer akustischen und taktilen Lichtsignalanlage – „Blindenampel“ -an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Neuberger Weg zu prüfen.

     
  2. Anschließend dem Ausschuss zu berichten.

 

 

         

Martina Lütjens      Dr. Petra Sellenschlo