22-2450

Eingabe: Verkehrssituation Hummelsbütteler Landstr. / Heinrich-Traun-Strasse in Fuhlsbüttel

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterrichtet über folgende Eingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich erneut mit der dringenden Bitte an Sie, die Verkehrsführung an der Kreuzung Hummelsbütteler Landstraße/Heinrich-Traun-Straße kurzfristig zu überprüfen und grundlegend sicherer zu gestalten.

An dieser Kreuzung kommt es immer wieder zu Unfällen, riskanten Überholmanövern und gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer: innen inkl. Radfahrern, Kindern und Fußngern.

Als Anwohner beobachten wir täglich gefährliche Situationen, sind Ersthelfer bei Unfällen und fordern Sie zum Handeln auf.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ereignete sich heute, am 14. Juli 2026, erneut ein schwerer Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen, der eine Sperrung der Straße erforderlich machte. Ein Polizeibericht mit gesicherten Angaben zum Unfallhergang, zur Unfallursache und zu möglichen Verletzten liegt bislang nicht vor beziehungsweise ist mir bisher nicht bekannt. Den polizeilichen Ermittlungen soll ausdrücklich nicht vorgegriffen werden. Unabhängig von der noch zu klärenden konkreten Ursache zeigt der erneute schwere Zusammenstoß jedoch, dass die Verkehrssituation an diesem Knotenpunkt dringend erneut bewertet werden muss.

Besonders unverständlich ist, dass bisherige Hinweise und Anfragen aus Sicht der Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden nicht zu einer ausreichenden und dauerhaft wirksamen Verbesserung geführt haben. Bereits 2018 wurde die Gefahrenlage politisch thematisiert. Die damalige Anfrage verwies ausdrücklich auf schwere Unfälle, eingeschränkte Sichtverhältnisse und die Nutzung der Kreuzung durch Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule Ohkamp und zum Gymnasium Hummelsbüttel.

Die von der Polizei Hamburg ausgewerteten Zahlen belegen, dass es sich nicht um vereinzelte Wahrnehmungen handelt: Zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Oktober 2018 wurden an der Kreuzung 18 Verkehrsunfälle registriert. Darunter waren zwei Unfälle mit Schwerverletzten, zehn Unfälle mit Leichtverletzten und sechs Sachschadensunfälle. Bei neun der 18 Unfälle war das Nichtbeachten vorfahrtregelnder Verkehrszeichen die Hauptursache.

Die Polizei bezeichnete den Bereich in ihrer Stellungnahme zudem als Unfallhäufungsstelle und erklärte, gemeinsam mit der Verkehrsdirektion nach einer tragfähigen Lösung zu suchen. Eine bedarfsgesteuerte Vollsignalisierung wurde bereits damals grundsätzlich als technisch vorstellbar bezeichnet. Im Januar 2023 wurde lediglich eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs angeordnet. Eine grundlegende Neugestaltung des Knotenpunkts ist daraus bislang nicht erkennbar.

Die derzeitige Situation ist insbesondere aus folgenden Gründen problematisch:

Aus der Heinrich-Traun-Straße kommende Fahrzeuge können den Verkehr auf der Hummelsbütteler Landstraße nur eingeschränkt überblicken.

Die vorhandene Lichtsignalanlage regelt nicht sämtliche Verkehrsbeziehungen des Knotenpunkts.

Radfahrende werden im Kreuzungsbereich nicht durchgehend eindeutig und geschützt geführt.

Abbiege-, Querungs- und Geradeausverkehre treffen in einem unübersichtlichen Bereich aufeinander.

Kinder und Jugendliche nutzen die Kreuzung regelmäßig als Teil ihres Schulwegs.

Bei der derzeit zulässigen Geschwindigkeit bleibt bei unerwarteten Situationen nur eine geringe Reaktions- und Fehlertoleranz.

Wechselnde Tempozonen im Bereich Hummelsbütteler Hauptstrasse und Hummelsbütteler Landstrasse führen dazu, dass Fahrzeuge andere riskant überholen

Ich bitte Sie deshalb, nicht erneut lediglich einzelne Beschilderungs- oder Parkmaßnahmen zu prüfen, sondern ein verbindliches Gesamtkonzept zu erarbeiten. Insbesondere sollten folgende Maßnahmen zeitnah untersucht und umgesetzt werden:

**1. Vollständige Signalisierung des Knotenpunkts**

Die vorhandene Fußngerlichtsignalanlage sollte zu einer vollständigen, bedarfsgesteuerten Ampelanlage für sämtliche Verkehrsbeziehungen ausgebaut werden. Der Verkehr aus der Heinrich-Traun-Straße könnte über Detektoren nur bei tatsächlichem Bedarf freigegeben werden. Eine solche Bedarfssignalisierung wurde bereits in der polizeilichen Stellungnahme von 2019 als grundsätzlich vorstellbar bezeichnet.

**2. Konfliktfreie Ampelphasen für Rad- und Fußverkehr**

Geradeaus fahrende Radfahrende und zu Fuß Gehende sollten nicht gleichzeitig mit rechts- oder linksabbiegenden Kraftfahrzeugen freigegeben werden. Getrennte Signalphasen würden die besonders gefährlichen Abbiegekonflikte deutlich reduzieren.

**3. Eindeutige und geschützte Radverkehrsführung**

Erforderlich sind gut erkennbare und möglichst baulich geschützte Radverkehrsanlagen, deutlich markierte Radfurten, vorgezogene Haltelinien und sichere Aufstellflächen. Die Radverkehrsführung muss bereits vor der Kreuzung beginnen und hinter dem Knotenpunkt ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.

**4. Dauerhafte Freihaltung der Sichtfelder**

Haltverbote allein reichen offensichtlich nicht aus. Die Sichtfelder sollten durch bauliche Gehwegvorstreckungen, Poller oder vergleichbare Elemente dauerhaft freigehalten werden. Zusätzlich sollten Bepflanzung, Werbeanlagen und andere mögliche Sichthindernisse regelmäßig überprüft werden.

**5. Durchgängiger Tempo-30-Bereich im erweiterten Kreuzungsumfeld**

Ich fordere die Einführung einer lückenlosen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im gesamten weiteren Kreuzungsbereich mit einem ausreichend langen Abschnitt vor und hinter der Einmündung sowie in den unmittelbar angrenzenden Straßen.

Rechtlich ist dabei zwischen einer Tempo-30-Zone in den Nebenstraßen und einer streckenbezogenen Tempo-30-Anordnung auf der Hummelsbütteler Landstraße zu unterscheiden. Eine klassische Tempo-30-Zone darf sich nach § 45 Absatz 1c StVO grundsätzlich nicht auf Vorfahrtstraßen oder Straßen mit lichtzeichengeregelten Kreuzungen erstrecken. Das Anliegen sollte deshalb nicht an der formalen Bezeichnung scheitern: Auf der Hummelsbütteler Landstraße ist eine durchgängige streckenbezogene Begrenzung auf 30 km/h anzuordnen; die angrenzenden Nebenstraßen sollten, soweit rechtlich möglich, in eine Tempo-30-Zone einbezogen werden.

r eine solche Regelung sprechen mehrere gewichtige Gründe:

Die aktuelle StVO ermöglicht streckenbezogenes Tempo 30 auch auf Vorfahrtstraßen und klassifizierten Straßen im unmittelbaren Bereich von hochfrequentierten Schulwegen, Schulen und Fußngerüberwegen. Außerdem können kurze Lücken von bis zu 500 Metern zwischen vorhandenen Tempo-30-Strecken geschlossen werden. Die frühere besonders hohe rechtliche Hürde einer das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigenden Gefahrenlage gilt für diese ausdrücklich aufgeführten Fälle nicht.

Auch aus physikalischer Sicht ist die Maßnahme eindeutig begründbar: Bei einer Reaktionszeit von einer Sekunde legt ein Fahrzeug bei 50 km/h bereits rund 13,9 Meter zurück, bei 30 km/h dagegen nur rund 8,3 Meter. Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs beträgt bei 30 km/h nur etwa 36 Prozent der Energie bei 50 km/h. Bei gleicher Fahrzeugmasse wird die mögliche Aufprallenergie somit um rund 64 Prozent reduziert. Eine niedrigere Geschwindigkeit schafft daher mehr Zeit zum Erkennen, Reagieren und Bremsen und kann die Schwere eines unvermeidbaren Zusammenstoßes erheblich verringern.

Ein durchgängiger Abschnitt ist dabei sinnvoller als mehrere kurze, wechselnde Geschwindigkeitsregelungen. Auch ein im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg erarbeitetes Verkehrskonzept kommt zu dem Ergebnis, dass flächendeckendes Tempo 30 unterschiedliche Regelungen vereinheitlicht, das Einhalten der zulässigen Geschwindigkeit erleichtert und die Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußverkehr erhöht. Ein Leitfaden der Metropolregion Hamburg nennt ein Straßennetz mit Tempo 30 zudem ausdrücklich als Bestandteil sicherer Kinderwege.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte grundsätzlich ganztägig gelten, da die Gefährdung durch schlechte Sichtbeziehungen, Abbiegevorgänge und einmündenden Verkehr nicht auf die Unterrichtszeiten beschränkt ist. Sie sollte durch gut sichtbare Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen, Dialogdisplays, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen und soweit erforderlich bauliche Maßnahmen unterstützt werden. Eine reine Beschilderung ohne Überwachung und selbsterklärende Straßengestaltung dürfte nicht ausreichen.

**6. Reduzierung der Abbiegegeschwindigkeiten**

Zusätzlich zu Tempo 30 sollten engere Abbiegeradien, angehobene Querungsbereiche und bauliche Elemente geprüft werden, die Kraftfahrzeuge tatsächlich zu langsamem und aufmerksamem Fahren veranlassen.

**7. Aktualisierte Unfallauswertung einschließlich des heutigen Unfalls**

Die öffentlich verfügbaren detaillierten Zahlen enden im Oktober 2018 und sind daher für eine aktuelle Bewertung nicht mehr ausreichend. Ich bitte um eine Auswertung mindestens für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis heute, aufgeschlüsselt nach Unfallart, Unfallursache, Verletzungsschwere und beteiligten Verkehrsarten. Der heutige Unfall sollte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen einbezogen werden.

**8. Zeitnaher Ortstermin und verbindlicher Zeitplan**

Ich rege einen Ortstermin unter Beteiligung des Bezirksamtes Hamburg-Nord, der zuständigen Verkehrsbehörde, des LSBG, der Polizei, der Schulen sowie von Vertretungen des Rad- und Fußverkehrs an. Der Termin sollte während der Hauptverkehrs- oder Schulwegzeiten stattfinden, damit die tatsächlichen Konflikte vor Ort beobachtet werden können.

Ich bitte um eine konkrete schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

* Welche Anfragen, Prüfungen und Maßnahmen wurden seit 2018 bearbeitet beziehungsweise umgesetzt?

* Wie wurde die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen überprüft?

* Welche Konsequenzen werden aus dem heutigen Unfall gezogen?

* Wird eine vollständige Signalisierung der Kreuzung nun erneut geprüft?

* Wird kurzfristig ein durchgängiger Tempo-30-Bereich angeordnet?

* Welche konkrete Länge soll der Tempo-30-Abschnitt erhalten?

* Welche Stelle übernimmt die Federführung?

* Bis wann ist mit einer Entscheidung und ersten wirksamen Maßnahmen zu rechnen?

Angesichts der bekannten Unfallgeschichte, der weiterhin bestehenden Sicht- und Vorfahrtsprobleme, der bislang nicht ausreichenden Maßnahmen und des erneuten schweren Unfalls ist ein weiteres Abwarten nicht vertretbar. Eine reduzierte und einheitliche Geschwindigkeit ist eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme, ersetzt jedoch nicht die notwendige bauliche und signaltechnische Neugestaltung der Kreuzung.

Die Verkehrsführung sollte nicht erst nach einem tödlichen Unfall grundlegend verändert werden.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und eine inhaltliche Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Anhänge

-

Lokalisation Beta
Hummelsbütteler Landstraße Heinrich-Traun-Straße Ohkamp Heinrich-Traun-Straße Fuhlsbüttel Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.