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Eingabe: Lärm Haynspark und Winterhuder Kai

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 16.08.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 4.2

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Zeit haben wir als Anwohner vermehrt unter dem exorbitanten Lärm leiden müssen, der aus dem Haynspark und vom anderen Alsterufer, dem Winterhuder Kai, zu uns dringt, auch nachts. Das Problem sind in unserem Fall weniger die oft grölenden und kreischenden Stimmen der Feiernden. Die sind zwar auch schwer zu ertragen, aber wohl kaum abzustellen, insbesondere solange Alkohol im Spiel ist.

Das viel größere Problem für uns ist die Musik aus den Lautsprechern der mitgebrachten Wiedergabegeräte. Nicht selten haben sie die Ausmaße eines mittelgroßen Schrankmöbels und werden auch auf hin und her fahrenden Booten betrieben. Sie sind nicht nur im Bassbereich - dermaßen laut, dass sie die Mauern und geschlossenen Fenster des Mietshauses, in dem wir wohnen, mühelos durchdringen und unser Inventar und unsere Körper zum Vibrieren bringen. Aber auch die kleineren Wiedergabegeräte, vor allem die moderneren, können einen unglaublichen Schalldruck erzeugen.

Die Situation ist für uns absolut untragbar geworden. Wir leiden körperlich unter dem lärmbedingten nächtelangen Schlafentzug und bitten Sie sehr darum, Abhilfe zu schaffen. Handhabe müssten die in Hamburg geltenden Verordnungen über die Nutzung der öffentlichen Grünflächen bieten: http://www.landesrechthamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GrAnlGHArahmen&doc.part=X>; <http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-GrAnlVHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs>

Nach diesen einschlägigen Verordnungen ist es u.a. untersagt, auf Grünflächen „rm zu erzeugen, insbesondere mit Rundfunkgeräten, Tonbandgeräten, Plattenspielern oder ähnlichen Geräten“1, Abs.2,10). Auch Sanktionen sind vorgesehen.

Es ist nicht ausreichend, nur an den guten Willen der Feiernden zu appellieren. Deren Unrechtsbewusstsein ist gering, auch weil die an mehreren Stellen vorhandenen Schilder keine klaren Grenzen zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen aufzeigen. Sie sind in ihrer Aussage zu unbestimmt und bitten lediglich, „[]im Interesse der Anwohner und Parkbesucher […] ruhestörenden Lärm zu vermeiden“. Diese Schilder sollten möglichst bald gegen geeignetere ausgetauscht werden, die das Benutzen solcher Geräte völlig untersagen, und es sollte noch mehr solcher Schilder geben.

Die Polizei Hamburg hat sich in bewundernswerter Weise immer wieder geduldig der Probleme angenommen und die Situation dadurch von Zeit zu Zeit wesentlich verbessern können, aber nie nachhaltig. Eine Polizistin formulierte es uns gegenüber so: Sie kämpfe im Park ohne Ende „gegen Windmühlenflügel“.

 

Mit bestem Dank

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

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