Einführung des neuen Fachverfahrens INEZ.Core in der Zuwendungsabteilung Hier: Information zu den Beschlussfristen
Letzte Beratung: 23.08.2022 Haushaltsausschuss Ö 3.3
Aufgrund eines Vorkommnisses informiert das Bezirksamt darüber, dass die Bescheiderteilung nach erfolgtem Beschluss im Hauptausschuss bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen kann. Daher ist vor dem Beschluss auf das Veranstaltungsdatum zu achten und Antragsteller darauf hinzuweisen.
Die Verzögerung hängt mit der Einführung des neuen Fachverfahrens INEZ.Core zusammen. Im neuen Fachverfahren werden die Anträge nach erfolgter Beschlussfassung eingescannt und an den Zentralen Rechnungseingang der Kasse Hamburg übersandt. Von dort aus erfolgt die Eingabe der Daten in das System INEZ.Core. Diese Eingabe bei der Kasse Hamburg kann das Bezirksamt nicht beeinflussen und bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Erst wenn die Eingabe der Daten vollzogen ist, kann aus diesem System heraus ein Zuwendungsbescheid generiert werden. Der Zuwendungsempfänger darf mit der Maßnahme erst beginnen, wenn er einen Zuwendungsbescheid erhalten hat. Ohne Zuwendungsbescheid darf mit der Maßnahme gemäß der Landeshaushaltsordnung nicht begonnen werden.
Die Bezirksversammlung wird daher gebeten darauf zu achten, dass zwischen einem Beschluss des Hauptausschusses und dem Beginn der Maßnahme mindestens 3 Wochen liegen, damit der Träger rechtzeitig einen Bescheid erhält.
In Einzelfällen, in denen dies nicht eingehalten werden kann, ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahme Beginns seitens des Trägers möglich. Allerdings benötigt das Bezirksamt auch hierfür einen Vorlauf von mindestens einer Woche zwischen Beschluss und Maßnahme Beginn.
Das Bezirksamt bittet, der Ausschuss möge diese Information zur Kenntnis nehmen.
Michael Werner-Boelz
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