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Einbahnstraßen freimachen fürs Rad! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 09.04.2018 mit o. g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

1.Hufnertwiete

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass die Hufnertwiete für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet wird.

 

2.Mozartstraße

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Einmündungsbereich der Mozartstraße in die Herderstraße baulich derart umgestaltet wird, dass eine Öffnung der Mozartstraße für gegenläufigen Radverkehr auch im Abschnitt zwischen Herderstraße und Humboldtstraße möglich ist. Die entsprechende Maßnahme wird mitsamt einer Kostenschätzung auf die Liste der zu priorisierenden Tiefbaumaßnahmen gesetzt.

 

3.Straßburger Stieg

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek dafür einzusetzen, dass im Zuge des Ausbaus der in beiden Bezirken liegenden Straße Eulenkamp zur Veloroute 6 die Kreuzung Eulenkamp / Straßburger Stieg derart angepasst wird, dass eine Öffnung des Straßburger Stiegs für gegenläufigen Radverkehr möglich wird. Dafür soll die Planungsgrenze möglichst so gewählt werden, dass sämtliche eventuellen Umbauten im Einmündungsbereich erfasst sind. Sollte sich im Laufe der Planung herausstellen, dass zur Freigabe auch eine bauliche Veränderung im Straßburger Stieg außerhalb der Planungsgrenze des Veloroutenprojekts erforderlich ist, so möge dem Ausschuss ein entsprechender Hinweis samt entsprechender Kostenschätzung zugeleitet werden.

 

4.Reismühle

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Einmündungsbereich der Straße Reismühle in die Lübecker Straße baulich derart umgestaltet wird, dass eine Öffnung der Reishle für gegenläufigen Radverkehr möglich ist. Die entsprechende Maßnahme wird mitsamt einer Kostenschätzung auf die Liste der zu priorisierenden Tiefbaumaßnahmen gesetzt.

 

5.Uhlandstraße / Wartenau:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) dafür einzusetzen, dass im Rahmen der anstehenden Überplanung der Wartenau die Einfahrt von dieser in die Uhlandstraße so gestaltet wird, dass die Uhlandstraße für Radfahrende bis zur Lessingstraße für den gegenläufigen Radverkehr frei gegeben werden kann. Die Uhlandstraße wäre dann in voller Länge von der Wartenau bis zur Kuhmühle für Radfahrende auch gegenläufig nutzbar. Sollten dafür im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts Umbauten notwendig sein, werden diese Maßnahmen mitsamt einer Kostenschätzung auf die Liste der zu priorisierenden Tiefbaumaßnahmen gesetzt.

 

Begründung:

Das Verkehrsschild „Verbot der Einfahrt (VZ 267), das an der „ckseite” von Einbahnstraßen anzutreffen ist, gilt grundsätzlich für alle fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Vielfach erlauben es die örtlichen Verhältnisse jedoch, mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei” den gegenläufigen Radverkehr in einer Straße zuzulassen. Dies ist in der Regel mit vielen Vorteilen verbunden:

 

  1. Ordnungwidriges Gehwegradeln nimmt ab, da es eine legale Alternative gibt. Das hat Vorteile gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen, die von Gehwegradlern besonders gehrdet werden.
  2. r Radelnde wird das Streckennetz dichter, neue Routen sind möglich, eventuell auch Abkürzungen. Das macht Radfahren attraktiver und schneller.
  3. Der Kfz-Verkehr ist durch potenziell entgegenkommende Radelnde zu vorsichtiger Fahrweise aufgefordert das reduziert die Fahrgeschwindigkeit.

 

Auf Grund dieser Vorteile sollten Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden, wo immer dies vertretbar ist. Der Status der Einbahnstraßen in Hamburg-Nord wurde in der großen Anfrage „Radverkehr und Einbahnstraßen in Hamburg-Nord” (Drs. 20-2953) [1] sowie in der 27er-Anfrage „Nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen in Hamburg-Nord” (Drs. 20-4687) [2] abgefragt. Die Antworten zeigen, dass gut 20 Straßen im Regionalbereich BUHD noch nicht für gegenufigen Radverkehr freigegeben sind, davon allein 11 ausschließlich auf Grund einer zu geringen Restfahrbahnbreite neben parkenden Fahrzeugen (< 3m Breite zwischen parkenden Autos bzw. Bordsteinkante).

Neben den elf Straßen, die wegen der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht freigegeben werden, gibt es noch weitere elf Straßen im Regionalbereich BUHD, die bislang nicht für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet sind. Für diese begründet sich die Nicht-Öffnung jeweils aus örtlichen Besonderheiten. Während diese etwa im Falle der Krüsistraße (Busbahnhof Barmbek) und der Armgartstraße (mehrspurige Einbahnstraße) auch von den Antragstellenden nachvollzogen werden können, sehen diese zumindest bei den folgenden Straßen Handlungsmöglichkeiten:

Hufnertwiete: Diese Straße könnte gemäß Drs. 20-2953 freigegeben werden, die Polizei sieht jedoch nur wenig Bedarf für dieses Verkehrsangebot. Neben den direkten Anwohnenden der Hufnertwietennten aber auch die Menschen am nördlichen Roggenkamp profitieren. Sie können z.Z. nicht in Richtung Süden aus ihrem Quartier herausfahren.

 

Mozartstraße: Hier müsste gemäß Drs. 20-4687 der radelnde Gegenverkehr im Einmündungsbereich der Mozartstraße in die Herderstraße besonders geschützt werden, um Unfallgefahren abzuwenden. Hierfür ist ein Umbau der Einmündungssituation erforderlich. Die Öffnung der Mozartstraße würde eine direkt Anbindung aus Richtung der Alsterfahrradachsen über Fährhausstraße, Richterstraße, Hebbelstraße und Schenkendorfstraße ermöglichen.

 

Straßburger Stieg: Hier zeigt das PK 37 in Drs. 20-4687 eine denkbare Möglichkeit auf, den Einmündungsbereich des Straßburger Stiegs in den Eulenkamp so umzugestalten, dass eine Öffnung des Straßburger Stieges für gegenläufigen Radverkehr möglich werden könnte. Da der Eulenkamp im Zuge des Ausbaus zur Veloroute 6 ohnehin überplant wird, bietet es sich an, die Einmündung des Straßburger Stiegs gleich mit zu behandeln. Der Eulenkamp wird allerdings vom Bezirksamt Wandsbek zur Veloroute ausgebaut werden, da auf der Fahrbahn die Grenze zwischen beiden Bezirken verläuft. Eine Öffnung des Straßburger Stieges würde das ganze Quartier Oberschlesische Straße / Kattowitzer Weg an die Veloroute in Richtung Innenstadt anschließen.

 

Reismühle: Sehr ähnliche Situation wie an der Mozartstraße. Möglich scheint, im Einmündungsbereich einen Radfahrstreifen anzuordnen, der eine sichere Einfahrt in die Reismühle gestattet. Im weiteren Verlauf (Tempo 30-Zone) ist vermutlich keine Markierung eines Streifens notwendig.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde nimmt nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Polizeikommissariate 31 und 37 wie folgt Stellung:

 

  1. Hufnertwiete

Die Hufnertwiete ist für den Radverkehr durch den Kopfsteinpflasterbelag eher unattraktiv und hat  an der Einmündung Hufnertwiete/ Hufnerstraße keine Anbindung an eine Radverkehrsanlage.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein für die Fahrtrichtung Norden benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg. Der aus der Hufnertwiete kommende Radverkehr müsste zwei Fahrstreifen überqueren und im Bereich einer für Lkw ausgelegten Grundstückszufahrt aufgeleitet werden.

Die Einmündung der Hufnertwiete befindet sich in der Innenkurve der Hufnerstraße. Dadurch ist der Fahrverkehr aus Richtung Wiesendamm nur schwer einsehbar. Die Höchstgeschwindigkeit in der Hufnerstraße beträgt zudem 50 km/h.

 

Die Querung über die Hufnerstraße ist aus diesen Gründen mit zu großen Gefahren verbunden. Eine gegenläufige Öffnung der Einbahnstraße in der Hufnertwiete für den Radverkehr wird aus vorgenannten Gründen vom PK 31 daher abgelehnt.

 

  1. Mozartstraße

Siehe Antwort zur Großen Anfrage nach § 24 BezVG vom April 2016.

Der Einmündungsbereich ist signalisiert, Verkehrsführung mit markierten Richtungsfahr-bahnen für Geradeaus / Links und Rechtsabbiegestreifen.

An dieser Stelle sind bauliche Maßnahmen erforderlich, welche durch den Straßenbaulastträger der Straßenverkehrsbehörde zur Bewertung vorzulegen sind.

 

  1. Straßburger Stieg

Siehe Antwort zur Großen Anfrage nach § 24 BezVG vom April 2016.

Der Einmündungsbereich ist signalisiert, Verkehrsführung mit markierten Richtungsfahr-bahnen für Geradeaus / Links und Rechtsabbiegestreifen.

An dieser Stelle sind bauliche Maßnahmen erforderlich, welche durch den Straßenbaulastträger der Straßenverkehrsbehörde zur Bewertung vorzulegen sind. Es ist seitens des Straßenbaulastträger geplant, diesen Bereich im Zuge des Veloroutenausbaus der Veloroute 6 mit zu betrachten.

 

  1. Reismühle

Siehe Antwort zur Großen Anfrage nach § 24 BezVG vom April 2016.

Der Einmündungsbereich ist signalisiert, Verkehrsführung mit markierten Richtungsfahr-bahnen für Geradeaus / Links und Rechtsabbiegestreifen.

An dieser Stelle sind bauliche Maßnahmen erforderlich, welche durch den Straßenbaulastträger der Straßenverkehrsbehörde zur Bewertung vorzulegen sind.

 

  1. Uhlandstraße / Wartenau

Der Einmündungsbereich ist signalisiert, Verkehrsführung mit markierten Richtungsfahr-bahnen für Geradeaus / Links und Rechtsabbiege-streifen.

An dieser Stelle sind bauliche Maßnahmen erforderlich, welche durch den Straßenbaulastträger der Straßenverkehrsbehörde zur Bewertung vorzulegen sind.

 

 

Petitum/Beschluss


Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

keine