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Ein Platz für alle: Parklets für Hamburg-Nord Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 15.06.2023 Bezirksversammlung Ö 6.2

Sachverhalt

 

Der Straßenraum ist öffentlich und damit ein wichtiger Teil des für alle zugänglichen Stadtgebiets. Der öffentliche Raum gehört allen Menschen und soll deren Bedürfnissen gleichermaßen dienen. Er sollte daher möglichst vielfältig genutzt und gestaltet werden. Aufgrund der hohen Dichte der Quartiere besonders in der inneren Stadt herrscht dabei eine starke Konkurrenz der verschiedenen Nutzungsansprüche.

Ein großer Anteil des öffentlichen Straßenraums ist derzeit einer ausschließlichen Nutzung als Parkraum vorbehalten. Parkende Autos belegen öffentliche Flächen, die dadurch für nachhaltigere Nutzungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie dienen damit vielfach nur noch genau der Person, die das Fahrzeug nutzt, nicht aber allen anderen. Erwiesen ist, dass die privaten Pkw im Durchschnitt täglich nur etwa eine von 24 Stunden genutzt werden. Den Rest der Zeit parkt das Fahrzeug.

Auch die Funktion des öffentlichen Raums für den Aufenthalt und als Ort der Begegnung leidet unter der aktuellen Bevorzugung des ruhenden Autoverkehrs. Woh­nungs­nahe Freiräume und Erholungsbereiche sind aber in vielen Quartieren knapp. Nicht zuletzt Corona hat aber gezeigt, wie groß das Bedürfnis nach kleinen Freiräumen und Erholungsinseln ist.

Eine gute Möglichkeit, zumindest temporär solche Orte zu schaffen, sind sogenannte Parklets. Hier werden Autoparkflächen für eine begrenzte Zeit genutzt, um attraktive Sitzgelegenheiten direkt im Wohnumfeld zu schaffen. Auf der Fläche eines Parkplatzes, die rund zwölf Quadratmetern umfasst, können sich Menschen begegnen, relaxen oder auf ihren Wegen notwendige Ruhepausen verbringen. Werden diese Flächen auch noch mit einer ansprechenden Begrünung versehen, entstehen hochattraktive Nachbarschafts-Inseln, die die Lebensqualität der Anwohnerschaft ebenso wie die der Passant*innen erhöht.

Wichtig für die Akzeptanz eines Parklets ist dabei, dass es Menschen vor Ort gibt, die es nicht nur nutzen wollen, sondern sich auch dafür verantwortlich fühlen. Daher sollten Parklets nur dann eingerichtet werden, wenn es ein entsprechendes Interesse aus der Nachbarschaft gibt. Die Gestaltung des einzelnen Parklets kann dann individuell so erfolgen, wie es den jeweiligen Standorten und Bedürfnissen entspricht.

Der Bezirk Eimsbüttel hat in den vergangenen Jahren schon einige Erfahrungen mit Parklets gemacht. Beispielsweise am Eppendorfer Weg ist eine attraktive Sitzlandschaft, ergänzt um eine bienenfreundliche Bepflanzung, entstanden, die rege von der Anwohnerschaft genutzt wird (s. Foto). Hamburg-Nord sollte an die im Nachbarbezirk gemachten Erkenntnisse und Erfahrungen anknüpfen und seinen Bürger*innen ebenfalls die Möglichkeit geben, sich „ihren“ Raum zurück zu erobern.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord richtet mit bezirklichen Mitteln einen Fonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“ ein und stattet diesen mit 20.000 Euro aus.  Bürger*innen und Organisationen, die in ihrer Nachbarschaft Parklets einrichten wollen, können daraus je Parklet eine Förderung von bis zu 1.000 Euro der Kosten für Anschaffung und Aufbau erfolgen. Für Doppel-Parklets können bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Über die Förderung entscheidet der Hauptausschuss nach Empfehlung der Verwaltung.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, über die für die Genehmigung und eine Förderung notwendigen Angaben sowie Empfehlungen zur Beantragung, bspw. in Form einer Checkliste, auf seiner Website zu informieren. Zudem macht das Bezirksamt Öffentlichkeitsarbeit zum Fonds.

    Für die Förderung und die Beantragung einer Genehmigung gelten folgende Regelungen:
     
  3. Ein Parklet (ca. 12 qm) oder ein zusammenhängendes Doppel-Parklet (ca. 24 qm), im Folgenden ebenfalls als Parklet bezeichnet, darf beantragen, wer
    1. juristische Person oder Privatperson ist,
    2. in unmittelbarer Nähe zum geplanten Parklet-Standort wohnt oder einen Gewerberaum nutzt,
    3. mindestens eine verantwortliche Person für Bau, Unter­halt, Pflege, Abbau und Verkehrssicherung des Parklets gewinnen und nachweisen kann. Dieser Nachweis gilt als Pflegeverpflichtung für die beantra­gende Person, das gesamte Projekt und seine gesamte Dauer. Übertragungen dieser Pflege­verpflichtung sind in begründeten Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld schriftlich abzustimmen.
  4. Das Parklet dient ausschließlich der nicht-gewerblichen Nutzung, muss frei zugänglich und kostenfrei von allen genutzt werden können. Werbeschilder, die Verteilung von Werbematerialien sowie das Werben für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Institutionen, Vereine etc. sind ausgeschlossen.
  5. Mindestens 25 % der Parklet-Grundfläche soll der Begrünung mit einheimischen Pflan­zen, Blumen, Gemüse, Obst etc. vorbehalten sein. Die Bepflanzung muss über die Standdauer des Parklets erhalten werden.
  6. Das Parklet soll möglichst frei von Kunststoffen (Blumenkübel, Folien etc.) errichtet werden.
  7. Mindestens 50 % der Parklet-Grundfläche sollen als Frei- und Begegnungsfläche nutzbar sein. Barrierefreiheit, mindestens aber Barrierearmut ist anzustreben.
  8. Für das Parklet muss eine Sondernutzung für minimal 6 Monate und für maximal 12 Monate beantragt werden. Eine gewünschte Verlängerung muss zwei Monate vor Ablauf der Sondernutzungsgenehmigung gestellt werden. Sondernutzungsgebühren werden, sofern rechtlich möglich, nicht erhoben. Wird keine Verlängerung beantragt oder gewährt, ist die antragstellende Person zum Rückbau verpflichtet.
  9. Das Parklet muss so aufgebaut sein, dass die Verkehrssicherung gewährleistet ist und insbesondere bei der Nutzung eine Gefährdung durch den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn minimiert wird (bspw. durch einen Zugang nicht direkt von der Fahrbahn aus). Es darf keine sicht- oder verkehrsbehindernden Bauformen bzw. Dimensionen aufweisen.
  10. Das Bezirksamt stellt im Sondernutzungsverfahren sicher, dass bei der Wahl der Fläche keine zu starke Beeinträchtigung anderer erfolgt. Daher sind beispielsweise die Inanspruchnahme von Behindertenparkplätze oder Parkplätzen mit öffentlichen Lade­stationen etc. für eine Parklet-Nutzung ausgeschlossen.
  11. Ein Jahr nach Errichtung des ersten Parklets informiert die Verwaltung im Mobilitätsausschuss über die bis dahin gemachten Erfahrungen. Zu diesem Termin werden alle Antragstellenden eingeladen.

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion 
Timo B. Kranz Angelika Bester  

Nadja Grichisch diger Wendt

Christoph Reiffert Thomas Domres

 Martina Schenkewitz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Eimsbüttel Eppendorfer Weg

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