Ehemalige Parkanlage Hufnerstraße 49 - Eigentumsübertragung, CEF-Maßnahme und Sicherung naturschutzrechtlicher Verpflichtungen
Mit Drucksache 22-1835 teilt das Bezirksamt mit, dass die frühere öffentliche Grün- und Erholungsanlage am Standort Hufnerstraße 49 nunmehr als private Grünfläche festgesetzt ist und sich nicht mehr im Eigentum der FHH befindet.
Zudem wird ausgeführt, dass es sich bei der vorhandenen Konstruktion um eine Mauersegler-Unterkunft als CEF-Maßnahme handelt, deren Unterhaltung dem Grundeigentümer obliegt.
Mehrere rechtliche und vertragliche Aspekte bleiben jedoch offen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Die bei Stadtgrün geführte ehemalige öffentliche Grünanlage Hufnerstraße wurde zum 31.07.2019 aus dem Verwaltungsvermögen Stadtgrün an den LIG übergeben.
Die Übergabe beinhaltete die Flurstücke 7141 und 7143 Gem. 453.
Zu den Fragen 3 bis 5: Der Erstattungsbetrag entsprach den Buchwerten. Nähere Angaben können aufgrund von § 24 Abs. 2 BezVG nicht gemacht werden. Zudem sieht die Verwaltung zur Wahrung seiner künftigen Verhandlungsposition in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, konkrete Buch- oder Verkehrswerte einzelner Immobilien zu veröffentlichen.
Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 setzt in § 2 Nr. 16 der Verordnung zum Bebauungsplan eine Maßnahmenfläche nebst dauerhafter Erhaltung der Fläche fest. Der Druchführungsvertrag und der darin enthaltenen Vorhaben- und Erschließungplan regeln zusätzliche Details der Außenanlagengestaltung. Die Kontrollrechte der öffentlichen Hand ergeben sich aus diesen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Die rechtliche Grundlage für CEF-Maßnahmen ist der § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG. Die konkrete Maßnahme wurde bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans entwickelt und über die Festsetzung §2 Nr. 17 der Verordnung zum Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 abgesichert. Die zugehörige Baugenehmigung wurde mit dem Bescheid N/WBZ/02276/2019 erteilt.
Ein Monitoring der CEF-Maßnahme ist nicht vorgesehen.
Siehe Antwort 3 der KA 22-1835.
Die Ausgestaltung der Maßnahmenfläche ist über den Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 und den dazugehörigen Durchführungsvertrag geregelt.
Dr. Bettina Schomburg 18.03.2026
(Bezirksamtsleitung)
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