22-1951

Ehemalige Parkanlage Hufnerstraße 49 - Eigentumsübertragung, CEF-Maßnahme und Sicherung naturschutzrechtlicher Verpflichtungen

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Mit Drucksache 22-1835 teilt das Bezirksamt mit, dass die frühere öffentliche Grün- und Erholungsanlage am Standort Hufnerstraße 49 nunmehr als private Grünfläche festgesetzt ist und sich nicht mehr im Eigentum der FHH befindet.

Zudem wird ausgeführt, dass es sich bei der vorhandenen Konstruktion um eine Mauersegler-Unterkunft als CEF-Maßnahme handelt, deren Unterhaltung dem Grundeigentümer obliegt.

Mehrere rechtliche und vertragliche Aspekte bleiben jedoch offen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wann genau wurde die vormals öffentliche Parkanlage entwidmet bzw. veräußert? Bitte unter Angabe der Drucksachennummer, Beschlusslage und Rechtsgrundlage.
  2. Welche konkreten Flurstücke wurden im Zuge der Veräußerung übertragen? War das Flurstück 7141 ganz oder teilweise Bestandteil des Verkaufs?
  3. Zu welchem Kaufpreis wurde die Fläche bzw. wurden die betroffenen Flurstücke veräußert?
  4. Welche Wertermittlung (z. B. Verkehrswertgutachten) lag der Veräußerung zugrunde? Bitte unter Angabe des Gutachters, des Bewertungsstichtags und des ermittelten Verkehrswertes.
  5. Wurde bei der Wertermittlung berücksichtigt, dass es sich um eine ehemals öffentliche Grün- und Erholungsanlage handelte? Falls ja, in welcher Form?
  6. Welche Regelungen enthält der Grundstückskaufvertrag bzw. der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan BN 38 hinsichtlich der dauerhaften Sicherung der Maßnahmenfläche, der Unterhaltungspflichten sowie etwaiger Kontrollrechte der Freien und Hansestadt Hamburg?
  7. Auf welcher konkreten artenschutzrechtlichen Grundlage wurde die CEF-Maßnahme genehmigt? Bitte unter Angabe des Genehmigungsbescheids, der zuständigen Fachbehörde und des Datums.
  8. Ist ein fachliches Monitoring der CEF-Maßnahme vorgesehen oder vertraglich geregelt? Falls ja, in welchem Turnus und durch wen?
  9. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen aus Sicht des Bezirksamtes, eine neue Informationstafel in Abstimmung mit dem privaten Eigentümer zu errichten (z. B. durch Gestattungsvertrag oder dingliche Sicherung)?
  10. Hat das Bezirksamt weiterhin Betretungs-, Kontroll- oder Durchsetzungsrechte hinsichtlich der Maßnahmenfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB? Falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?
Lokalisation Beta
Hufnerstraße Hamburg

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