21-1333

Echte Nachtruhe für Anwohner*innen herstellen!
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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17.08.2020
11.08.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die zuständigen Stelle werden gebeten, die Schaltung der Lichtsignalanlage Mühlendamm Ecke Güntherstraße so an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung in den Nachtstunden anzupassen, dass die Ampel nicht bei Fahrt mit korrektem Tempo genau bei Ankunft auf rot springt.

 

Begründung:

Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an Kuhmühle und Mühlendamm hat laut Berichten von Anwohner*innen tatsächlich zu einer Verringerung des Lärms zur Ruhezeit geführt.

Die aktuelle Schaltung der Lichtsignalanlage Mühlendamm Ecke Güntherstraße motiviert die Autofahrer*innen aber leider nicht, sich an diese Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten. Denn fahren sie tatsächlich nachts nur mit 30 km/h, springt die Lichtsignalanlage zuverlässig auf rot, sobald man sie erreicht. Das führt dazu, dass die Verkehrsteilnehmer*innen sich oft nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten und kurz vor der Lichtsignalanlage beschleunigen, um nicht anhalten zu müssen.

Die Ampelanlage sollte daher so eingestellt werden, dass diejenigen, die sich korrekt verhalten, dafür nicht auch noch „bestraft“ werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Lichtsignalanlagen in den Hamburger Straßenzügen sind in der Regel untereinander koordiniert. Dieser Koordinierung liegt die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem jeweiligen Straßenabschnitt zu Grunde. Im Straßenzug Mühlendamm ist dies tagsüber 50 km/h und nachts 30 km/h.

Leitgedanke bei der Koordinierung von Lichtsignalanlagen ist es, die Summe aller personenbezogenen Reisezeiten im Netz zu verringern, den Fahrkomfort zu verbessern, den Kraftstoffverbrauch zu senken und die Umwelt möglichst wenig durch Lärm und Schadstoffe zu beeinträchtigen, sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Unter dem Begriff „Grüne Welle“ wird oft fälschlicherweise verstanden, dass jeder Autofahrer in allen Richtungen und zu jeder Zeit alle Knotenpunkte ohne Halt queren kann. Diese Erwartung ist unrealistisch.

Im Idealfall beginnt die Freigabezeit immer so viel später, wie es der rechnerischen Fahrzeit von Haltlinie zu Haltlinie entspricht. r Straßen mit Gegenverkehr ist es auf Grund der Kontenpunktabstände meist nicht möglich, eine „Grüne Welle“ in beide Richtungen zu erreichen.

Somit sind zeitlich und örtlich differenzierte Kompromisslösungen, unter gleichzeitiger angemessener Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer zu finden.

 

Im Mühlendamm liegen die Lichtsignalanlagen Güntherstraße, Armgartstraße und Immenhof so dicht hintereinander, dass die Koordinierung in beide Fahrtrichtungen nicht möglich ist.

Zudem sind die Zuläufe Schürbeker Bogen und Lübecker Straße Fixpunkte mit anderen größeren Knotenpunkten und Koordinierungen.

Durch diese Randbedingungen lassen sich Situationen, wie sie jetzt auftreten, nicht ganz vermeiden. Die Koordinierung im Mühlendamm wurde einer intensiven Prüfung unterzogen und durch verschiedenen Anpassungen der Koordinierungsbänder werden Änderungen im Ablauf vorgenommen, so dass es zu einem verbesserten Fahrablauf kommt. Diese Änderungen werden voraussichtlich bereits Anfang August umgesetzt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms