E-Scooter: Online Mieten - online Parken! Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 24.03.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 7.1
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
In den letzten zwei Jahren sind elektrisch betriebene Tretroller – sogenannte E-Scooter – Teil des alltäglichen Straßenbildes in Hamburg geworden. Leider stören sie dieses Bild oftmals und insbesondere dann, wenn sie gerade nicht gefahren, sondern z.B. auf Gehwegen abgestellt werden. Häufig blockieren geparkte E-Scooter Wege, so dass Rollstuhlfahrer*innen oder Menschen mit Kinderwagen kaum noch vorbei kommen. Gerade im Umfeld von U- und S-Bahnhöfen – typische Ziele für die Nutzer*innen der E-Scooter – finden sich oft nicht nur ein oder zwei, sondern gleich eine ganzes Dutzend solcher schlecht geparkter Gefährte.
Um eine regelmäßige Blockade der Gehwege zu vermeiden, wäre es wünschenswert, wenn E-Scooter an den Bahnhöfen gebündelt an einem bestimmten Ort abgestellt würden: einem offiziellen E-Scooter Parkplatz. Solange die Zahl der Leih-E-Scooter noch überschaubar ist, müssen diese Parkplätze nicht zwangsläufig physisch markiert oder ausgebaut werden.
Alle Leihvorgänge werden ausschließlich über eine App abgewickelt, in der auch heute schon Parkverbotszonen für E-Scooter dargestellt sind. E-Scooter-Sammelplätze an Schnellbahn-Haltestellen könnten ebenfalls in den jeweiligen Apps dargestellt werden. So müsste das Bezirksamt zwar immer noch eine geeignete Fläche zum Parken der E-Scooter identifizieren, diese muss jedoch nicht extra baulich hergestellt werden. Funktionieren wird dies aber schon aus Bequemlichkeit nur, wenn parallel Verbotszonen im Bahnhofsumfeld ausgewiesen werden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Im Rahmen der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und allen derzeit in der Stadt aktiven Betreibern geschlossenen Vereinbarung ist festgehalten, dass die Einrichtung von virtuellen Haltepunkten von städtischer Seite aus ausdrücklich begrüßt wird. Derzeit werden von den Bezirken Mitte und Altona in Zusammenarbeit mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende pilothaft physische Abstellflächen für E-Scooter an besonders belasteten Standorten (Sternschanze sowie Jungfernstieg/Neuer Wall) geschaffen, um dort ein geordnetes Abstellen zu ermöglichen. Die Positivflächen werden mit Parkverbotszonen im direkten Umfeld kombiniert. Die Notwendigkeit physischer Abstellflächen wird für den Bezirk Hamburg-Nord aufgrund der im Vergleich zu Mitte und Altona geringen Anzahl an E-Scootern derzeit nicht gesehen. Gleichwohl könnte die Einrichtung virtueller Haltepunkte im Bezirk Hamburg-Nord ein geeignetes Pilotprojekt darstellen, um – in Kombination mit Parkverbotszonen – ein geordnetes Abstellen für Gebiete außerhalb des Stadtzentrums zu ermöglichen. Anzumerken ist, dass die Betreiber bzw. die Nutzerinnen und Nutzer rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, E-Scooter in physischen Abstellflächen oder virtuellen Haltepunkten abzustellen.
Die BVM schlägt vor, dass der Bezirk Hamburg-Nord Vorschläge für die entsprechende Positivflächen und Parkverbotszonen entwickelt und diese dann gemeinsam mit der BVM und den Betreibern erörtert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
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