22-2667

E-Ladesäulen Immenhöven 21a bis 23: Wer hat über den Standort entschieden und ist eine Verlegung geplant? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Im Bereich Immenhöven 21a bis 23 in Langenhorn wurden wie vielfach im Bezirk Stellplätze mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge eingerichtet. Einer verkehrsbehördlichen Anordnung aus dem Jahr 2026 [1] zufolge sind dort vier Plätze für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge während des Ladevorgangs vorgesehen.

Nach der Einrichtung der Ladeplätze gibt es vereinzelt Kritik an dem Standort. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Standortentscheidung zustande kam, welche Stellen daran beteiligt waren und ob inzwischen Veränderungen oder eine Verlegung der Ladepunktegeprüft oder geplant werden.

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017066

Ich frage daher:

  1. Welche Behörde beziehungsweise welche Stelle hat die Entscheidung getroffen, an der Immenhöven 21a bis 23 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einzurichten und vier Stellplätze entsprechend auszuweisen?
  2. Wann wurde die Entscheidung über diesen Standort getroffen und welche Behörden, Dienststellen, Unternehmen oder sonstigen Beteiligten waren in die Standortauswahl und Planung einbezogen?
  3. Welche konkreten Prüfungen wurden vor Festlegung des Standortes vorgenommen? Wurden dabei insbesondere die örtliche Parksituation, angrenzende Gewerbebetriebe, Grundstückszufahrten sowie mögliche Auswirkungen auf Anliegerinnen und Anlieger berücksichtigt?
  4. Wann erhielt das Bezirksamt Hamburg-Nord erstmals Kenntnis von der geplanten Einrichtung der Ladeplätze an diesem Standort? Welche Fachämter beziehungsweise Dienststellen waren innerhalb des Bezirksamtes damit befasst?
  5. Welche Abstimmungen fanden zwischen dem Bezirksamt, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der für Ladeinfrastruktur zuständigen Fachbehörde und dem Betreiber der Ladesäulen statt? Bitte jeweils Datum, beteiligte Stellen und Gegenstand der Abstimmung nennen.
  6. Musste das Bezirksamt dem Standort oder einzelnen Maßnahmen zustimmen beziehungsweise diese freigeben?

Falls ja, wann und durch welche Stelle erfolgte diese Zustimmung beziehungsweise Freigabe?

  1. Wurden politische Gremien des Bezirks oder Mitglieder der Bezirksversammlung vor der Umsetzung über die geplanten Ladeplätze informiert? Falls ja, wann, in welcher Form und welche Gremien beziehungsweise Fraktionen waren einbezogen?
  2. Bestand für die Bezirksversammlung, ihre Ausschüsse oder einzelne Bezirksabgeordnete vor der Umsetzung eine formale oder informelle Möglichkeit, auf die Standortentscheidung Einfluss zu nehmen?

Falls ja, welche und vom wem wurde diese genutzt?

  1. Welche Beschwerden, Einwände oder Änderungswünsche zum Standort sind seit Beginn der Planungen beziehungsweise seit Einrichtung der Ladeplätze beim Bezirksamt eingegangen?
  2. Wurde oder wird geprüft, die Ladesäulen beziehungsweise die dafür reservierten Stellplätze wieder zu versetzen, zurückzubauen oder anderweitig zu verändern?

Falls ja:

  1. Wer hat eine solche Prüfung oder mögliche Versetzung angeregt?
  2. Welche Bezirkspolitiker*innen sind oder waren beteiligt?
  3. Welche alternativen Standorte werden geprüft?
  4. Wer entscheidet abschließend über eine mögliche Versetzung?
  5. Bis wann soll eine Entscheidung getroffen werden?
  1. Mit welchen Kosten und welchem Aufwand wäre in etwa bei einer Versetzung oder einem Rückbau der bereits errichteten Ladeinfrastruktur bei Betreiberin und Bezirksamt zu rechnen?
  2. Wer würde diese Kosten tragen? Würden Kosten unmittelbar oder mittelbar aus Haushaltsmitteln des Bezirks Hamburg-Nord oder anderer öffentlicher Stellen finanziert?
  3. Falls eine Versetzung aufgrund nachträglich erhobener Einwände erfolgen sollte: Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung grundsätzlich, ob bereits errichtete öffentliche Ladeinfrastruktur nach Beschwerden von Anlieger*innen oder Gewerbetreibenden wieder verlegt wird?
  4. Welche Auswirkungen hätte eine solche Entscheidung nach Einschätzung des Bezirksamtes auf vergleichbare Fälle im Bezirk? Besteht die Möglichkeit, dass sich hieraus Maßstäbe für den Umgang mit Beschwerden gegen bereits eingerichtete Ladeinfrastruktur an anderen Standorten ergeben?
  5. Gibt es derzeit weitere Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur in Langenhorn, bei denen nach erfolgter Planung oder Errichtung aufgrund von Beschwerden eine Verlegung, ein Rückbau oder eine Änderung geprüft wird? Falls ja, welche?
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