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Durchstich Olenland – Legalen Radweg bauen! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grünen-Fraktion befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zwischen der Straße Olenland und der Ampel am Gehlengraben einen Zweirichtungsradweg planen. Der Radweg soll parallel zum Gehweg östlich angrenzend auf der anderen Seite der Hecke verlaufen, Baumfällungen sollen vermieden werden. Mit einer Kostenschätzung wird diese Maßnahme auf die Liste der zu priorisierenden Maßnahmen für den Neu-, Um- und Ausbau von Verkehrswegen gesetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Fritz-Schumacher-Allee ist die Hauptroute für den Radverkehr im östlichen Langenhorn (Bezirksroute 6 im bezirklichen Radverkehrskonzept). Von dort aus gibt es zwei beliebte Möglichkeiten, nach Süden zu gelangen: Über Wördenmoorweg und Eberhofweg zum Langenhorner Markt oder über Olenland, Weg 262 und Moorreye nach Fuhlsbüttel. An der Moorreye trifft man auf die Veloroute 4 und kann so weiter in die Stadt fahren. Auf dieser Route fährt man durchgängig in 30-er-Zonen bzw. in Grünanlagen (Weg 262) und muss nur ein einziges Mal eine Ampel queren (Gehlengraben). Verkehrsreiche Abschnitt trifft man auf dieser Route überhaupt nicht an.

 

Leider gibt es aber unterwegs ein Problem. Diese Strecke ist nämlich nicht legal befahrbar, worüber sich die meisten Radler aber offenbar nicht im Klaren sind. Zwischen der Straße Olenland und der Ampel am Gehlengraben gibt es einen ca. 60m langen Verbindungsweg als Verlängerung des Gehweges am Olenland. Bis 2008 war dieser Weg noch als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgezeichnet und seine Benutzung mit dem Rad somit erlaubt. Damals hat die Polizei aber die Situation neu bewertet und aus den folgenden Gründen die Benutzung durch den Radverkehr untersagt:

  • der Weg ist nur 2,50m breit
  • der Weg fällt zum Gehlengraben hin leicht ab und endet in Stufen (Gefahrenpotenzial)
  • der Weg ist von sichthemmenden Hecken gesäumt
  • der Weg bedient einige Hauszugänge, die unmittelbar in diesen Weg münden

Seit 2008 müssen diese 60 Meter Strecke daher geschoben werden. Dadurch verliert die gesamte beschriebene Route an Attraktivität. Es sollte daher versucht werden, zwischen Olenland und der Ampel am Gehlengraben wieder eine legal fahrbare Möglichkeit für den Radverkehr zu schaffen.

 

Die östlich an den Gehweg angrenzende Fläche – von diesem durch eine Hecke und drei Bäume getrennt - ist im gültigen Bebauungsplan Langenhorn 48 von 1970 als Verkehrsfläche ausgewiesen. Daher sollte es möglich sein, hier einen Radweg zu bauen. Dadurch kann zum einen eine Lücke im Radnetz geschlossen werden, zum anderen kann so dafür gesorgt werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger von den schnelleren Radelnden getrennt werden.

 

Petitum/Beschluss


Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Fotos Olenland

 

Umlaufsperren verhindern die Durchfahrt

 

 

 

Stufen erschweren eine Passage mit dem Rad