Busumleitung auf dem Dulsberg: Soziale Härten vermeiden!
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 01.04.2019 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Die Metrobuslinie M23 verbindet den Dulsberg auf direktem Weg mit dem U- und S-Bahnhof Barmbek. Wegen der Großbaustellen im Ring 2 und anschließend im Alten Teichweg wird die M23 vom Ring 2 in die etwa 700 Meter entfernte Krausestraße verlagert. Laut HVV-Website ist das für die nächsten 2,5 Jahre vorgesehen - bis 31.10.2021.
Durch die Bauarbeiten wird das Linksabbiegen vom Ring 2 in den Alten Teichweg - wie das die M23 macht - verboten. Der Platz reicht dort nicht mehr. Es gibt auch gute Alternativverbindungen: barrierefrei am schnellsten beispielsweise mit dem neuen M28 zur U Habichtstraße und weiter mit der U3.
Allerdings sind sämtliche Alternativrouten bei Einzelfahrten vom U Alter Teichweg (und auch U Straßburger Straße) nach U/S Barmbek teurer als die M23 (1,70 €). Der Weg mit dem M28 bis Habichtstraße und weiter mit der U3 kostet beispielsweise 3,30 € - fast den doppelten Preis. Grund dafür sind die sehr ungünstig liegenden Zahlgrenzen. Gerade die Bewohnerschaft des Dulsbergs ist wirtschaftlich nicht so gut aufgestellt, dass alle Busnutzer*innen Zeitkarten oder eine Verteuerung auf fast das Doppelte stemmen könnten.
Auch wenn die meisten HVV-Kund*innen Zeitkarten haben, sollte man vom HVV bei einer 2,5 Jahre andauernden Linienverlagerung erwarten können, auch an Kund*innen mit Einzelkarten zu denken. Die Strecke zwischen Dulsberg zur U/S Barmbek ist wichtig, weil sie die Anbindung ans Schnellbahnnetz ermöglicht.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Auf Grundlage der Auskunft des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Zur Preisbemessung der Kurzstreckenkarte und auch der Nahbereichskarte sind alle Linien innerhalb des Bereichs Hamburg AB mittels Zahlgrenzen in Teilstrecken mit einer Länge von durchschnittlich 2,5 km unterteilt. Die Kurzstreckenkarte gilt zum Befahren einer Teilstrecke, die Nahbereichskarte zum Befahren von zwei Teilstrecken. Nach Möglichkeit sind diese Zahlgrenzen als feste Punkte unter Berücksichtigung der Verkehrsströme so gelegt worden, dass die meisten Fahrgäste mit Einzelkarten diese Entfernung im Kurzstreckenbereich und auch die bis zu 5 km im Nahbereich bis zur zweiten Zahlgrenze optimal ausnutzen können. Deshalb liegen sie meist auf wichtigen Umsteigepunkten wie z.B. Hauptbahnhof, Barmbek und auf Haltestellen mit hohem Verkehrsaufkommen. Dieses Zahlgrenzsystem hat sich seit nunmehr über 50 Jahren im HVV in der Praxis bewährt.
Nach dieser Systematik gestaltet sich daher auch die Preisbemessung für die ÖPNV-Angebote, die im Stadtteil Dulsberg verkehren. Dass zeitlich begrenzte, bauliche Maßnahmen wie die Großbaustellen im Ring 2 und anschließend im Alten Teichweg zu veränderten Streckenführungen einzelner Buslinien führen, ist unvermeidbar. Damit einhergehende Änderungen in Bezug auf die zu erwerbende Fahrkarte für einzelne Fahrgäste lassen sich daher auch nicht vermeiden.
Eine Ausnahmeregelung ist jedoch nicht umsetzbar. Zum einen widerspricht die vorgeschlagene Ausnahmeregelung den Grundsätzen des HVV-Zahlgrenzensystems. Folglich würde eine Ungleichbehandlung von Fahrgästen eintreten. Fahrgäste der im Beschluss beschriebenen Alternativrouten würden im Falle einer Ausnahmenregelung günstiger die Angebote des ÖPNV nutzen können, als andere Fahrgäste, die auf vergleichbaren Strecken verkehren. Auch würde eine entsprechende Ausnahmeregelung im Zuge der Gleichbehandlung aller Fahrgäste bedeuten, dass bei Baumaßnahmen in anderen Stadtteilen mit vergleichbaren Auswirkungen ebenfalls Ausnahmeregelungen angeboten werden müssten.
Zum anderen ist die Kommunikation solcher zeitlich begrenzter Ausnahmeregelungen mit den Fahrgästen, aber auch dem Fahr- und Prüfpersonal der einzelnen Verkehrsunternehmen äußerst schwierig und daher in der Praxis nicht umsetzbar. Auch technisch würde eine entsprechende Ausnahmeregelung nicht umsetzbar sein, da sie in den Algorithmen für die elektronische Tarifauskunft nicht integrierbar wäre.
Auf der Strecke Alter Teichweg - Habichtstraße - Barmbek werden mit der neuen MetroBus-Linie 28 und die Linie U3 zwei Zahlgrenzen überfahren, nämlich an der Haltestelle Habichtstraße (Mitte), bei der die erste Teilstrecke endet und der Haltestelle U Habichtstraße, da ein Umsteigepunkt Bus/U-Bahn aus tarifsystematischen Gründen als Zahlgrenze gewertet werden muss (Ende der zweiten Teilstrecke), sodass sich der Fahrpreis von 3,30 Euro ergibt.
Allerdings gibt es eine alternative Strecke, die auch von der elektronischen HVV-Fahrplanauskunft Geofox empfohlen wird. Die Fahrtroute führt von Alter Teichweg über Wandsbek‑Gartenstadt (U1) nach Barmbek (U3). Sie ist zeitlich die kürzeste. Der Fahrpreis für den vorgeschlagenen Fahrweg beträgt 2,30 Euro, weil nur eine Zahlgrenze bei der Haltestelle Wandsbek‑Gartenstadt überschritten wird.
An den U-Bahn-Haltestellen Alter Teichweg wird im Sommer 2019 und an der Straßburger Straße im Frühjahr 2020 die Barrierefreiheit hergestellt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann