Bushaltestelle Spreenende, Schildbürgerstreich korrigieren Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 27.05.2024 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der zuständigen Stelle für eine Prüfung einzusetzen, ob die Herstellung der Bushaltestelle Spreenende den Anforderungen an Barrierefreiheit und Sicherheit entspricht“.
Begründung:
Vor Kurzem wurde der Umbau der Bushaltestelle im Spreenende (Groß Borstel) in der Nähe der Kreuzung Borsteler Chaussee abgeschlossen. Unverständlicherweise wurden drei Bäume so gepflanzt, dass diese vor allem mobilitätseingeschränkte Personen aber auch Fahrgäste und Fußgänger mit Kinderwagen behindern. Bushaltestellen sollten so barrierefrei wie möglich hergestellt werden. Hinzu kommt, dass die Bäume unter die Baumkronen bereits vorhandener größerer Bäume gepflanzt wurden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Im Rahmen der Fahrbahnsanierung der Straße Spreenende wurde die Bushaltestelle Spreenende barrierefrei ausgebaut.
Im Bestand befanden sich zwei Straßenbäume im unmittelbaren Haltestellenumfeld. Direkt anliegend befinden sich diverse Bäume auf dem angrenzenden Grundstück der Finanzbehörde (Immobilienverwaltung). Durch den Konkurrenzdruck des Bewuchses wiesen die öffentlichen Straßenbäume eine stark einseitige Krone und eine eingeschränkte Vitalität auf. Zur Gewährleistung eines barrierefreien Ein- und Ausstiegs musste die Fahrgastwartefläche angehoben werden. Durch den zusätzlichen Aufbau wäre die Vitalität der Bäume weiter eingeschränkt worden.
Aufgrund der aufgeführten Punkte wurde in Abstimmung mit der Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes (N/MR 3) entschieden die zwei Straßenbäume zu fällen und zwei Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumaßnahme vorzusehen. Diese wurden jeweils ein Stück weiter östlich, außerhalb der Kronenbereiche der Bäume des angrenzenden Grundstückes der Finanzbehörde gepflanzt, sodass ausreichend Platz zur Entwicklung der Bäume gewährleistet werden kann.
Zusätzlich wird die Finanzbehörde aufgefordert den Baumbestand auf ihren Flächen verkehrssicher schneiden zu lassen und die Neupflanzungen freizustellen.
Im Bauablauf musste aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen von der Planung abgewichen werden. Die Abweichung wurde anhand der gültigen Regelwerke geprüft und umgesetzt, wonach eine punktuelle Einengung des Gehweges auf 1,5 m zulässig ist. Zudem ist ein Fahrgastunterstand zwischen den neu gepflanzten Straßenbäumen, an der Grenze zum Grundstückes der Finanzbehörde vorgesehen. Der Einbau des Fahrgastunterstandes wurde auf Grund von Lieferengpässen und der örtlichen Situation (starke Durchwurzelung) durch die zuständige Firma bisher nicht umgesetzt. Nach Einbau des Fahrgastunterstandes an der Grundstücksgrenze wird der Eindruck, dass die Bäume wahllos in der Gehwegmitte aufgestellt wurden, entfallen, da ab diesem Zeitpunkt die Baumstandorte planmäßig nur entlang der Fahrbahn gequert werden können.
Mit den taktilen Leitelementen, der Höhenanpassung des Ein- und Ausstiegbereiches und der Berücksichtigung der mindestens 1,50 m freizuhaltenden Gehwegfläche an Engstellen ist die Bushaltestelle barrierefrei und entspricht den aktuellen Sicherheitsanforderungen.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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