Bürgervertrag Poppenbüttel: Wie wurde die vereinbarte Priorisierung beim "Naturcent" umgesetzt? Kleine Anfrage vom 01.09.2026
Als Bürgerschafts-Drucksache 21/5231 wurde der sogenannte „Bürgervertrag Poppenbüttel“ veröffentlicht, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde. Unter Ziffer 23 heißt es:
„Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms ‚Natur-Cent‘ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen ‚Naturschutz und Landschaftspflege‘.“
Der Antwort auf das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek, Drs. 22-1479.1 vom 3. Juni 2025, ist zu entnehmen, dass für den Poppenbütteler Berg ein pauschaliertes jährliches Grundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro berechnet wurde. Dieses Grundsteueraufkommen wird nach Angaben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einmalig ermittelt und anschließend fortgeschrieben.
Die Naturcent-Regelung sieht grundsätzlich eine gesamtstädtische Verwendung der in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ eingestellten Mittel vor. Der Bürgervertrag enthält daher keine ausdrückliche Festlegung, wonach das gesamte für den Poppenbütteler Berg berechnete Grundsteueraufkommen dauerhaft und ausschließlich in Poppenbüttel eingesetzt werden muss. Ziffer 23 sieht jedoch ausdrücklich vor, dass zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel umgesetzt und die entsprechenden Mittel durch den Bezirk zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt werden sollen.
Auf die Frage, wofür die aufgrund der Bebauung am Poppenbütteler Berg berechneten Mittel in den Jahren 2022 bis 2025 konkret in Poppenbüttel verwendet wurden beziehungsweise werden, wurden in Drs. 22-1479.1 keine Maßnahmen genannt. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft führte stattdessen unter anderem aus:
„Dem Bezirksamt steht es selbstverständlich frei, entsprechende Maßnahmen ortsnah in dem in der Fragestellung genannten Gebiet zu beantragen.“
Damit bleibt offen, ob und in welcher Weise das Bezirksamt Wandsbek die in Ziffer 23 des Bürgervertrags vereinbarte Priorisierung von Maßnahmen in Poppenbüttel umgesetzt und die dafür vorgesehenen Mittel beantragt hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
a) Wenn ja: wann, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein: warum nicht?
a) Wenn ja: wann, in welchem Umfang und aus welchen Mitteln?
b) Wenn nein: warum nicht?
a) Wenn ja: aufgrund welcher konkreten Maßnahmen, Mittelanmeldungen und Bewilligungen und seit welchem Zeitpunkt?
b) Wenn nein: Durch welche konkreten Maßnahmen und Mittelanmeldungen soll die Vereinbarung in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden?
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