Bürgerbegehren SOS Mühlenkampkanal
Die Bezirksversammlung hat innerhalb von zwei Monaten nach Zustandekommen des Bürgerbegehrens (26.02.2018-26.04.2018) zumindest eine öffentliche Sitzung des für das Anliegen zuständigen Fachausschusses abzuhalten, in der die Initiative die Gelegenheit erhält, ihr Anliegen vorzutragen. Die Initiative ist rechtzeitig zu laden (§ 17 BezAbstDurchfVO).
Die Anhörung soll am 05.04.2018 im Stadtentwicklungsausschuss stattfinden.
Um Zustimmung wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
Keine