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Bürgerbegehren „Für den Erhalt der Verkehrssicherheit in der Langenhorner Gartenstadt Holitzberg“ Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Das o.g. Bürgerbegehren wurde am 13.12.2016 mit folgendem Text angezeigt:

Sind Sie dafür, dass die historische Gartenstadt Holitzberg mit ihren ortsprägenden Grünflächen, dem Siedlungscharakter und den in Grünflächen eingebetteten Kinderspielplätzen erhalten bleibt und dass der durch das Neubauvorhaben Tangstedter Landstrasse 435 451 zusätzlich zu erwartende Verkehrsstrom nicht durch den Kern der alten Siedlungsstrassen geleitet wird, sondern das Neubauvorhaben direkt von der Tangstedter Landstrasse angebunden wird, um auch die Verkehrssicherheit insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen zu gewährleisten?“

Das Bürgerbegehren kommt nach § 32 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zustande, wenn es bis zum 13.06.2017 von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Hamburg-Nord Wahlberechtigten (7.115 Personen) unterstützt wird. Für das Einreichen des Drittelquorums nach § 32 Abs. 5 BezVG sind 2.372 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich.

 

Die Bürgerinitiative hat am 21.02.2017 und am 06.03.2017 Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Nach der Prüfung des Unterschriften hat das Bezirksamt am 20.03.2017 festgestellt, dass 2.372 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen.

 

Damit liegen ein Drittel der gem. § 3 Abs. 1  Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG) erforderlichen Unterstützungsunterschriften für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens vor. 

Dies löst die Sperrwirkung gem. § 5 Abs. 1 BezAbstDurchfG aus, der zufolge dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidungen durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug solchen Entscheidungen nicht begonnen werden kann. Rechtliche Verpflichtungen, die vor Einreichung  der Unterschriftenlisten begründet worden sind, bleiben davon unberührt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Keine