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Bürger*innenbeteiligung stärken - das Bürger*innenbudget weiterführen Beschlussempfehlung des SIIGK

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 08.07.2025 Hauptausschuss Ö 7.6

Sachverhalt

Der Ausschuss r Seniorinnen und Senioren, Integration, Inklusion, Gesundheit und Katastrophenschutz (SIIGK) hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2025 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Am 16.09.2021 hatte die Bezirksversammlung die Einrichtung eines Bürger*innenbudgets fürden Zeitraum bis Juni 2024 beschlossen. Die Förderperiode wurde um ein Jahr verlängert unduft nun am 30. Juni 2025 aus. Das Bürger*innenbudget richtet sich vor allem an Engagierte,die nicht in Vereinen oder Initiativen organisiert sind. Es unterstützt zum Beispiel Bürger*innen,die ein Straßenfest in ihrer Nachbarschaft organisieren wollen. Besonders vorteilhaft ist, dassdurch die Ausgliederung der Durchführung desrderverfahrens an die Freiwilligenagentur fürdie Antragstellenden nur wenig Bürokratie zu bewältigen ist. Das senkt die Hemmschwelle, sichzu engagieren und entlastet die Bezirksverwaltung.

Nach einer längeren Startphase hat sich das unbürokratische Förderinstrument Bürger*innenbudgetinzwischen gut etabliert und wird rege genutzt. So konnten inzwischen viele großartigeProjekte in unserem Bezirk durch das Bürger*innenbudget realisiert werden. Das dient demGemeinwohl und fördert bürgerschaftliches Engagement. Es verbindet die Menschen in ihrenQuartieren und kann so für ein besseres Miteinander sorgen.

Im für Soziales zuständigen Ausschuss informiert das Bezirksamt regelmäßig über die gefördertenProjekte und den Stand der Dinge.

Vor diesem Hintergrundge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bürger*innenbudget wird für die erste Förderperiode vom 01.07.2025 bis 31.12.2026 fortgeführt.
  1. Dies soll zunächst nach den selben Kriterien und Modalitäten wie in der letzten Förderperiode erfolgen.
  1. Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Herbst 2025 einen Vorschlag für eine überarbeitete Förderrichtlinie vorzulegen, in der die Erkenntnisse zur Gesamtevaluation und die Diskussion im SIIGK Berücksichtigung finden.
  1. Aus bezirklichen Mitteln wird für die Förderperiode ein Budget in Höhe von 35.000 EUR bereitgestellt.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, hierfür bevorzugt den Quartiersfonds unter Verwendung möglicher Reste aus dem letzten Förderzeitraum, nötigenfalls aber auch andere bezirkliche Mittel zu verwenden.
  1. Die Verwaltung wird gebeten dem SIIGK halbjährlich über die Inanspruchnahme des Bürger*innenbudgets zu berichten.
Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.07.2025
Ö 7.6
Lokalisation Beta

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