Bündnis für den Radverkehr Veloroute 4 - Lückenschluss Hudtwalckerstraße 2. Planverschickung
Die 2. Verschickung der o.g. Maßnahme an die Träger öffentlicher Belange (TöB) ist am 21.06.2018 erfolgt.
Mit den beigefügten Verschickungsunterlagen soll das Gremium über den aktuellen Planungsstand informiert und diesem die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen in einer Stellungnahme zu formulieren.
Eine erneute Vorstellung der Maßnahme ist nicht vorgesehen, da diese bereits im Rahmen der 1. Verschickung stattgefunden hat. Die seitdem formulierten Anregungen und Forderungen des Gremiums sind intensiv geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt worden.
Aufgrund der anstehenden Hamburger Sommerferien und der damit verbundenen, politischen Sommerpause, wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme verlängert. Der RegA EWi oder die Fraktionen werden um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 03.08.2018 gebeten.
Nach Ablauf der Abgabefrist werden die eingegangen Beiträge der TöB und des RegA EWi geprüft und abgewogen, inwieweit diesen Folge geleistet werden kann, oder welche Hinderungsgründe es dabei gibt. Diese Abwägung wird im sog. Abwägungsvermerk dokumentiert. Die Schlussverschickung inklusive des Abwägungsvermerkes wird dem RegA EWi dann zur Verfügung gestellt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tom Oelrichs
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte
Lageplan der 2. Verschickung Hudtwalckerstraße
Verteiler (nichtöffentlich)
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