Bündnis für den Rad- und Fußverkehr; Radroute 5 - Poppenhusenstraße Rückstellung der Maßnahme wegen fehlender Freigabe im Rahmen des Parkplatz-Moratoriums
Letzte Beratung: 12.01.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.2
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die o.g. Maßnahme, für die im Mai 2024 die 1. Planverschickung (siehe Drs. 21-5380) und im Oktober 2024 die Schlussverschickung erfolgte (siehe Drs. 22-0304) und bei der nach erfolgter Ausführungsplanung bereits die Ausschreibung der Bauleistung bevorstand, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zur Prüfung vorgelegt. Diese erfolgt regelhaft in enger Abstimmung mit der Senatskanzlei. Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag der den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg tragenden Parteien getroffene Vereinbarung, einen Masterplan Parken zu entwickeln und bis zur Fertigstellung dieses Masterplans alle Straßenbaumaßnahmen einer Prüfung zu unterziehen, inwiefern die Umwandlung bestehenden Kfz-Parkraums als vertretbar eingestuft werden kann (sog. „Moratorium für den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum“, siehe auch Drs. 22-1153.1).
Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass die Maßnahme nicht in der final abgestimmten Form freigegeben werden konnte.
Aus dem zentralen Anliegen der Planung, den Radverkehr in der bestehenden Einbahnstraße gegenläufig zu führen, ergibt sich in der Konsequenz ein Verlust an Kfz-Stellplätzen, der unter der Zielsetzung des Moratoriums als nicht tragbar eingestuft wurde. Eine Änderung der Planung, die diesem zentralen Anliegen weiterhin entspricht und mit geringeren Parkraumverlusten einhergeht, ist unter fachlicher Würdigung der im Abwägungsprozess eingebrachten Aspekte der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nicht möglich. Die BVM hat vor diesem Hintergrund empfohlen, die Maßnahme bis zum Vorliegen des Masterplans Parken zurückzustellen. Das Bezirksamt folgt dieser Empfehlung und unterrichtet hiermit den RegA BUHD darüber, dass diese Maßnahme bis auf Weiteres nicht zur Umsetzung kommen wird. Der Vertrag mit dem beauftragten Planungsbüro wurde beendet, die Schlussrechnung aller bisher erbrachten Leistungen ist erfolgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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