Blaue Lollis an Radfahrstreifen - keine Aufforstung im Schilderwald! Antrag der GRÜNE-Fraktion
Letzte Beratung: 16.01.2025 Bezirksversammlung Ö 6.5
Das Verkehrszeichen (VZ) 237 – ein rundes Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund, daher auch als „blauer Lolli“ bekannt – sah man zuletzt immer seltener in Hamburg. Es stand nur noch dort, wo ein Hochbordradweg (ein Radweg auf Gehwegniveau) vom Radverkehr genutzt werden muss. Das ist nur an wenigen großen Straßen der Fall, an allen anderen Stellen können Radlerinnen und Radler wählen, ob sie einen ggf. vorhandenen Hochbordradweg nutzen wollen oder lieber zusammen mit den Kfz auf der Fahrbahn radeln. Letzteres ist entgegen der Intuition oftmals sicherer: Hinter parkenden Autos am Fahrbahnrand ist ein Fahrrad auf dem Radweg von Autofahrerinnen und Autofahrern in vielen Fällen kaum zu sehen, was gerade beim Abbiegen tödliche Folgen haben kann. Auf der Fahrbahn dagegen ist man immer gut im Blick.
Radfahrstreifen dagegen markieren einen Radweg auf der Straße mit einem dicken weißen Streifen und Fahrrad-Piktogrammen. Hier ist man immer gut im Blickfeld des Kfz-Verkehrs. Neuerdings hat die Innenbehörde die Straßenverkehrsbehörden in den Polizeikommissariaten angewiesen, das VZ 237 – die Radwegbenutzungspflicht – auch an Radfahrstreifen anzuordnen. Konkret wurden solche Anordnungen z.B. für Maria-Louisen-Straße und Fernsicht erlassen. [Refrenz auf Ewi-TO einfügen] Trug die Einrichtung von Radfahrstreifen bislang zur Lichtung des Schilderwaldes bei, so tut sie das nun nicht mehr. Doch – was ändert sich durch dieneuen Schilder?
Wie die Innenhebehörde im Schreiben Ihrer Abteilung A430 vom 29. August 2023 dargelegt hat, bestünde ohne VZ237 keine Radbenutzungspflicht für den Radfahrstreifen.
Sind Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht denn ein Problem, das gelöst werden muss?
Nein! Denn im Fall von Hochbordradwege gibt es zwar plausible Gründe dafür, sie nicht zu nutzen: Man wird schlecht gesehen, Fußgänger nutzen achtlos den Radweg mit, schlechter Zustand des Weges, kein direktes Linksabbiegen möglich. Aber diese Gründe gibt es bei Radfahrstreifen nicht. Welche anderen Optionen hätte man auch? Auf dem Gehweg zu radeln ist für Menschen ab zehn Jahren ohne Begleitung von kleineren Kindern ohnehin nicht erlaubt. Einen Hochbordradweg gibt es in der Regel nicht dort, wo es Radfahrstreifen gibt. Und statt den Radfahrstreifen zu nutzen einfach mal schön langsam auf der Kernfahrbahn vor einer Schlange von Autos, LKW und Bussen spazieren zu fahren, weil der Radfahrstreifen ja nicht benutzungspflichtig ist, scheint mehr als lebensfremd.
Fazit: Diese Maßnahme löst ein Problem, das es nie gab.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Vorsitzende Mitglied möge sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einsetzen, dass deren Rechtsauffassung zu VZ 237 an Radfahrstreifen überarbeitet wird. Das Ziel muss sein, Radfahrstreifen ohne ein zusätzliches VZ 237 anordnen zu können.
Für die GRÜNE Fraktion
Timo Kranz
Thorsten Schmidt
Schreiben A430 von 29.08.2023
Anordnungen Fernsicht und Maria-Louisen-Straße
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