Bildungsgerechtigkeit auch in Zeiten von Corona sicherstellen:
Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen und
in der öffentlichen Unterbringung nicht vergessen!
Stellungnahme der Sozialbehörde
Letzte Beratung: 27.08.2020 Ausschuss für Soziales Ö 7.2
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind die Schulen in ganz Hamburg geschlossen worden. Sie wurden in den vergangenen Wochen schrittweise für einzelne Schüler*innengruppen wieder geöffnet. Ein regelmäßiger Schulbetrieb wird aber bis zu den Sommerferien nicht stattfinden. Viele Schulen sind sehr engagiert und haben in dieser Zeit schnell zu einer Vielzahl digitaler Lernformen gefunden.
Die digitalen Lernformate und -materialien kommen aber leider besonders bei Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Unterkünften und stationären Einrichtungen nicht ausreichend an, da diese nicht flächendeckend über W-LAN und ausreichende PC-Infrastruktur sowie Drucker-Kapazitäten verfügen.
Im Bezirk Hamburg Nord gibt es zahlreiche stationäre Unterbringungsformen für Kinder und Jugendliche sowie für junge Mütter in Mutter-Kinder Einrichtungen. Auch in den Hamburger Frauenhäusern leben Kinder und Jugendliche.
Die nicht ausreichende Ausstattung stellt eine große Benachteiligung besonders jener jungen Menschen dar, die nicht in einem üblichen familiären Setting leben, sondern eben in Unterkünften, Jugendwohnungen, Kinderhäusern, Mutter-Kinder Einrichtungen, Frauenhäusern oder ähnlichen Wohnformen. Zu den oft vielen Belastungen, denen die dort lebenden Kinder und Jugendlichen ausgesetzt sind, kommt unter Corona eine weitere hinzu. Viele sind von der weiteren Beschulung quasi abgehängt.
Die genannte Gruppe von Kindern und Jugendlichen ist ganz besonders auf Bildungsgerechtigkeit angewiesen, da sie ohnehin in der Regel unter erschwerten Bedingungen leben und lernen.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) auffordern, den Träger*innen bzw. Betreiber*innen stationärer Unterbringungsformen, in denen schulpflichtige Kinder und Jugendliche untergebracht sind (Erst- und Folgeunterkünfte, Frauenhäuser, Jugendwohnungen, Kinderhäuser, Mutter-Kinder-Einrichtungen etc.), finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine flächendeckende digitale Infrastruktur in den Einrichtungen sicherzustellen. Die Einrichtungen sollen mit W-LAN, einer geeigneten PC-/ Drucker-Infrastruktur und der kostenfreien Möglichkeit zum Ausdrucken von Schulunterlagen ausgestattet werden, damit die Kinder und Jugendlichen an den digitalen Lernformaten und -materialien der Schulen teilnehmen können.
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Timo B. Kranz Angelika Bester
Nadja Grichisch Lena Otto
Anıl Kaputanoğlu
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Sozialbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (Folgeunterbringung für Geflüchtete und öffentlich-rechtliche Unterbringung für Wohnungslose) zuständige Behörde ist in Kooperation mit f & w fördern & wohnen AöR (f & w) intensiv dabei, die Ausstattung mit WLAN in den Unterkünften voranzutreiben. Für neu entstehende Unterkünfte wird ein WLAN-Anschluss bereits in die Planung aufgenommen. Sofern eine Unterbringung in abgeschlossenem Wohnraum oder wohnraumähnlichen Strukturen umgesetzt wird, können die Haushalte für einen eigenen Internetanschluss Sorge tragen. Fast ein Drittel der Unterkünfte von f & w sind bereits mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgestattet, so dass ein Internetanschluss in eigener Verantwortung der Haushalte bereits genutzt werden kann.
f & w hat den WLAN-Zugang inzwischen in rd. 40 Standorten (teilweise mit Initiative von Ehrenamtlichen) umgesetzt und ist von der zuständigen Behörde beauftragt, an weiteren 32 Standorten – in zwei weiteren Realisierungsschritten (bis Ende 2020 und 2021 geplant) - eine grundlegende WLAN-Versorgung herzustellen. In der Regel soll es an den Standorten zunächst zwei WLAN-Hotspots geben (Gemeinschaftsräume und unter freiem Himmel).
Im Bezirk Hamburg-Nord wurde die Einrichtung dieser Hotspots in den Unterkünften Krausestraße, Langenhorner Chaussee und Tessenowweg gerade abgeschlossen. Die Standorte Heinrich-Hertz-Straße und Holsteinischer Kamp sind in einem zweiten Schritt vorgesehen. Das Ausschreibungsverfahren für diese beiden und weitere Unterkünfte ist erfolgt und die Einrichtung der Hotspots soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. In einem dritten Schritt ist die Einrichtung von Hotspots für die Standorte Averhoffstraße sowie Loogestraße vorgesehen.
Aufgrund der Unterbringung in abgeschossenem Wohnraum und der baulichen Gegebenheiten werden die Haushalte in den Standorten Opitzstraße, Papenreye und Flughafenstraße eigene Internetanschlüsse realisieren können.
Die Bereitstellung von Endgeräten (PC, Tablet, Druckern und anderen Geräten) ist nicht Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Diese müssten durch die betreffenden Haushalte selbst erworben oder über die Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Wohngruppe kein eigenes oder Endgerät zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit sich schuleigene Geräte auszuleihen, die von den Schulen über Mittel aus dem Digitalpakt oder dem Sofortausstattungsprogramm der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden. Zudem bestand für Kinder und Jugendliche aus stationären Einrichtungen auch während der Zeiten der Notbetreuung die Möglichkeit, direkt in der Schule unterrichtet zu werden, wenn die räumlichen und digitalen Möglichkeiten in der Wohngruppe nicht ausreichend waren, um eine förderliche Beschulung zu gewährleisten.
Die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung und die Frauenhäuser zuständige Behörde ist sehr daran interessiert, die Schülerinnen und Schüler, die die Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und die Hamburger Frauenhäuser nutzen, zu befähigen auch am digitalen Unterricht der Schulen teilzunehmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
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