Bezirksversammlung Hamburg-Nord frühzeitig von Gesprächen über Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstr. 10 - 16 unterrichten
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Das Ergebnis des Bürgerentscheids »SOS-Mühlenkampkanal – Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben« vom Dezember 2018 war beeindruckend, sowohl im Hinblick auf die Wahlbeteiligung als auch auf das Abstimmungsergebnis.
Eindeutig war auch der Wortlaut des Bürgerentscheids: Die Uferzone, also die Freiflächen zwischen den drei Hochhäusern, soll von Bebauung frei bleiben gemäß B-Plan Winterhude 18 und der B-Plan-Entwurf Winterhude 23 nicht wirksam werden. Letzteres B-Planverfahren ist damit als beendet zu betrachten.
Für alle zukünftigen Vorhaben ist also Winterhude 18 die maßgebliche Rechtsgrundlage. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Deniz Celik (Drucksache 21-11528) vom 12. Januar 2018 zur Vorgeschichte dieses Konflikts hat der Senat mitgeteilt: »Die Befreiung für die Errichtung von 13 Geschossen wurde unter der Bedingung der gärtnerischen Gestaltung aller Freiflächen, inklusive der Bodenabdeckung der Tiefgarage, von der zuständigen Behörde im Baugenehmigungsverfahren erteilt«. Dies sei dann im B-Plan Winterhude 18 vom 12.6.1985 festgeschrieben worden.
Trotz dieser Eindeutigkeit der Sach-und Rechtslage hat die Robert Vogel KG durch Herrn Hansen mehrfach öffentlich kundgetan, das Ergebnis des Bürgerentscheids zwar anzuerkennen, aber an ihren Nachverdichtungsabsichten auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10-16 festhalten zu wollen.
Das Bezirksamt wird gebeten, die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unverzüglich zu unterrichten, sobald sie Kenntnis erhält von Gesprächen der Robert Vogel KG mit den zuständigen Behörden auf Landes- wie Bezirksebene über eine beabsichtigte Bebauung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10-16.
DIE LINKE-Fraktion: Karin Haas, Rachid Messaoudi, Melanie Mayer, Herbert Schulz, Angelika Traversin,