20-6786

Bezirksstraßen mit besonderer Bedeutung
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In der Diskussion um die Neugestaltung der Bushaltestelle „Hohe Liedt“ auf der Tangstedter Landstraße spielte der Begriff der „Bezirksstraße mit besonderer Bedeutung“ eine Rolle. Viele Abgeordnete sind mit diesem Begriff bislang nicht vertraut.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Bezirksstraßen in Hamburg-Nord sind „Bezirksstraßen mit besonderer Bedeutung“? Bitte eine Liste anfügen und ggf. Straßenabschnitte nennen, falls nicht die gesamte Straße „besondere Bedeutung“ hat.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Folgende Bezirksstraßen in Hamburg-Nord sind Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung (BSGB):

 

Straßenname

komplett oder jeweiliger Abschnitt, der BSGB-Straße ist

Alsterdorfer Damm

Komplett

Alsterdorfer Straße

Komplett

Alte Wöhr

Komplett

Alter Teichweg

Komplett bis auf Ringabschnitt bei Nr. 153

Am Schulwald

Komplett

Armgartstraße

zwischen Kuhmühle und Mundsburger Damm

Barcastraße

Komplett

Bebelallee

zwischen Deelböge und Hindenburgstraße

Bergkoppelweg

zwischen Hummelsbütteler Laandstr und Kleekamp

Borgweg

Komplett

Buchtstraße

komplett bis auf Service Road

Carl-Cohn-Straße

komplett

Curschmannstraße

zwischen Breitenfelderstr und Martinistr

Dithmarscher Straße

komplett

Dorotheenstraße

zwischen Kronskamp und Barmbeker Str

Eilbektal

komplett

Eilenau

komplett

Elligersweg

zwischen Heinrich-Helbing-Str und Rümkerstr

Eppendorfer Landstraße

komplett bis auf die Unterbrechung Lokstedter Weg - Martinistr (HVS)

Eppendorfer Weg

zwischen Lehmweg und Fruchtallee

Essener Straße

komplett bis auf Stichstraße bei Nr. 54a

Fernsicht

komplett

Flughafenstraße

zwischen Langenhorner Chaussee und Kreisverkehr vor Flughafen

Foorthkamp

komplett

Friedrichsberger Straße

komplett

Fuhlsbütteler Damm

komplett

Geffckenstraße

komplett

Gellertstraße

zwischen Bellevue und Poelchaukamp

Gertigstraße

komplett

Goldbekplatz

komplett

Grasweg

zwischen Südring und Maria-Louisen-Str

Heilwigstraße

zwischen Frauenthal und Geffckenstr

Hellbrookstraße

komplett

Hindenburgstraße

zwichen Alsterkrugchaussee und Obenhauptstr

Hofweg

komplett

Hohe Liedt

zwischen Neubergerweg und Tangstedter Landstr

Hummelsbütteler Kirchenweg

zwischen Kurzer Kamp und Erdkampsweg

Hummelsbütteler Landstraße

zwischen Ratsmühlendamm und Brombeerweg

Im Grünen Grunde

zwischen Fuhlsbüttler Str und Alsterdorfer Str

Immenhöven

zwischen Foorthkamp und Tangstedter Landstr

Iseplatz

komplett

Jarrestraße

komplett

Kellinghusenstraße

komplett

Kleekamp

zwischen Bergkoppelweg und Hummelsbütteler Kirchenweg

Klotzenmoor

komplett

Krugkoppel

komplett

Kurzer Kamp

komplett

Langenfort

zwischen Rümkerstr und Alte Wöhr

Lehmweg

komplett

Loogeplatz

komplett

Loogestraße

komplett

Maienweg

komplett

Maria-Louisen-Straße

zwischen Barmbeker Str und Grasweg

Martinistraße

zwischen Lokstedter Steindamm und Trapenbekstr

Meenkwiese

zwischen Bebelallee und Eppendorfer Landstr

Moorfuhrtweg

komplett

Mühlenkamp

komplett

Neubergerweg

komplett

Obenhauptstraße

komplett

Ohlsdorfer Straße

komplett

Otto-Wels-Straße

komplett

Papenhuder Straße

zwischen Mundsburger Damm und Uhlenhorster Weg

Pfenningsbusch

komplett

Poelchaukamp

komplett

Poßmoorweg

zwischen Moorfurthweg und Krohnskamp

Ratsmühlendamm

nur der Kreisverkehr

Richardstraße

komplett

Röntgenstraße

komplett

Rübenkamp

komplett

Rümkerstraße

komplett

Schlehdornweg

komplett

Semperstraße

zwischen Barmbeker Str und Mühlenkamp

Sportallee

komplett

Spreenende

komplett

Stadthallenbrücke

komplett

Steilshooper Straße

komplett

Stormarner Straße

komplett

Südring

komplett

Sydneystraße

komplett

Tangstedter Landstraße

zwischen Gehlengraben und am Ochsenzoll

Überseering

zwischen Jahnring (westliche Kreuzung) Hebebrandstr

Walddörferstraße

komplett

Wandsbeker Königstraße

komplett

Weg beim Jäger

komplett

Weidestraße

komplett

Wiesendamm

komplett

Wilhelm-Metzger-Straße

zwischen Bebelallee und Alsterkrugchaussee

Winterhuder Marktplatz

in Teilen

Winterhuder Weg

zwischen Herderstr und Hofweg

Zeppelinstraße

Zufahrt zum Flughafen

 

  1. Welche Behörde nimmt eine Einstufung als „Bezirksstraße mit besonderer Bedeutung“ vor?
  2. Wann wird eine solche Einstufung vorgenommen bzw. überprüft? In regelmäßigem Turnus oder zu bestimmten Anlässen?

 

Zu 2. und 3.:

Die Einstufung wird durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vorgenommen. Eine regelmäßige Überprüfung erfolgt nicht. Anlassbezogen kann das Netz um einzelne Straßen erweitert oder reduziert werden.

 

  1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die „besondere Bedeutung“ vorliegt oder nicht?

 

Zu 4.:

Kriterium für die Einstufung als Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung sind Punkte, wie:

-          überörtliche Bedeutung im Straßennetz (Stadtteilverbindungsfunktion),

-          Bedeutung zur Abwicklung des straßengebundenen ÖPNV,

-          ergänzende Netzfunktionen und Lückenschlüsse,

-          Verknüpfung mit den (klassifizierten) Umlandstraßen.

 

  1. Welche Folgen hat die Einstufung als „Bezirksstraße mit besonderer Bedeutung“
    1. im Falle einer geplanten Neugestaltung der Straße?
    2. so lange keine Neugestaltung vorgesehen ist?

 

Zu 5.:

Die Zuständigkeit für die Aufgaben der Wegebaulast und der Wegeaufsicht liegt im Wesentlichen bei den zuständigen Bezirksämtern.

Die Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung werden jedoch im Rahmen des Erhaltungsmanagements des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer zusätzlich zu den Hauptverkehrsstraßen regelmäßig zur Zustandserfassung befahren.

 

  1. Inwiefern wird das Bezirksamt als Straßenbaulastträger in seinen Entscheidungen über eine betroffene Bezirksstraße „mit besonderer Bedeutung“ eingeschränkt, insbesondere für den Fall einer Überplanung der betroffenen Straße? Macht die Fachbehörde Vorgaben?
  2. Sind diese Vorgaben von Seiten der Fachbehörde für alle „Bezirksstraßen von besonderer Bedeutung“ gleich oder sind diese straßenspezifisch?
  3. Falls sie einheitlich für alle Bezirksstraßen von besonderer Bedeutung sind: Bitte die Vorgaben nennen.
  4. Falls sie straßenspezifisch sind: Bitte der Liste der Straßen aus Punkt 1 eine weitere Spalte hinzufügen, in der pro Straße die jeweiligen Vorgaben genannt werden.

 

Zu 6. bis 9.:

Die Beurteilung, ob die verkehrliche Bedeutung einer Straße ihre Einbeziehung in das Tempo-30-Zonen Netz ermöglicht, wird federführend von der BWVI vorgenommen. Darüber hinaus ist

die BWVI bei Straßen mit Buslinienbetrieb oder wichtigen Radverkehrsverbindungen (Velorouten) im Planungsprozess zu beteiligen. Derzeit erfolgt eine Beteiligung aller Fachbehörden bei Neu- oder Umplanungen von Straßen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens.

 

Bezirksabgeordnete Thorsten Schmidt, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu,
Timo B. Kranz, Carmen Möller, Christoph Reiffert, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der

nne, Michael Werner-Boelz, Carmen Wilckens