Bewohnerparkzonen in Hamburg-Nord
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 26.02.2019 Hauptausschuss Ö 7.5
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2019 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und mit den Stimmen der SPD-, Grüne- und DIE LINKE-Fraktion die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das vorsitzende Mitglied setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass
3.dem Ausschuss UVV zur Kenntnis gegeben wird, ob weitere Bewohnerparkzonen in Hamburg-Nord in der Prüfung sind und wie ggf. der Zeitplan für diese Prüfungen aussieht.“
Begründung:
In vielen politischen Diskussionen wird deutlich: Der Raum in der Stadt wird immer knapper. Das merken Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf der Suche nach einer Wohnung, sondern immer stärker auch auf der Suche nach Abstellmöglichkeiten für ihr Fahrrad oder ihr Auto. In vielen Quartieren wird geklagt, wie schwer es falle, einen Parkplatz zu finden.
Es ärgert viele Bürgerinnen und Bürger umso mehr, wenn Beschäftigte von nahegelegenen Firmen ganz selbstverständlich jeden Morgen ihr Auto im benachbarten Wohngebiet parken. Auch wenn Urlauber von außerhalb ihr Auto zwei Wochen lang in einem Wohngebiet in Flughafen- oder auch nur in S-Bahn-Nähe abstellen, um sich die Parkgebühren am Flughafen zu sparen, löst das Ärger aus. Auf die Spitze getrieben wird dies von Firmen, die am Flughafen die Autos ihrer urlaubenden Kunden entgegen nehmen, um diese dann wochenlang in einem beliebigen Wohngebiet am Straßenrand abzustellen.
All dies zeigt deutlich: Wir geben unseren wertvollen öffentlich Raum zu leicht aus der Hand! Warum Wohnungen so teuer sind, aber Parken mindestens in den Außenbereichen der Stadt weiterhin sehr oft gratis und zeitlich nicht beschränkt ist, können immer weniger Menschen nachvollziehen.
Ein Instrument, um diesem Problem zu begegnen, sind Bewohnerparkzonen mit Parkraumbewirtschaftung oder Parkscheibenregelung. Letzteres bedeutet, dass die Parkdauer grundsätzlich auf maximal drei bis fünf Stunden begrenzt ist. Bewohner des entsprechenden Gebietes sind davon aber ausgenommen, wenn sie einen sehr günstigen Bewohnerparkausweis erwerben, der ein ganzes Jahr gültig ist. Damit haben sie zwar auch weiterhin keinen konkreten Anspruch auf einen Parkplatz in ihrem Quartier, auf Grund der Parkzeitbeschränkung für alle anderen möglichen Nutzerinnen und Nutzer haben sie aber deutlich bessere Chancen, tatsächlich einen Parkplatz zu erhalten.
In der Sitzung des Verkehrsausschusses (UVV) am 22. Januar 2019 hat der Landesbetrieb Verkehr ein entsprechendes Konzept für fast ganz Fuhlsbüttel sowie kleine Teile von Langenhorn und Ohlsdorf vorgestellt. Dieses sollte nun schnell zur Umsetzung kommen.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz beschließen:
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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