21-1729

Bewohnerparken für Eppendorf!
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.11.2020
12.11.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 14.09.2020 mit

o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion und der

SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei der zuständigen

Fachbehörde dafür ein, dass noch in der aktuellen Legislaturperiode der Bürgerschaft

Bewohnerparkgebiete mit Parkraumbewirtschaftung in Eppendorf eingerichtet werden.

 

  1. Besonderen Bedarf sieht die Bezirksversammlung in folgenden Quartieren:

 

a)      Rund um das UKE in Eppendorf, begrenzt von Münsterstraße, Lokstedter Weg,

Tarpenbekstraße, Breitenfelder Straße und Hoheluftchaussee

b)      rund um die Eppendorfer Landstraße, begrenzt von Tarpenbekstraße, Lenhartzstraße, Eppendorfer Baum, Loogestraße, Kellinghusenstraße, Ludolfstraße und Lokstedter Weg

 

  1. Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich desweiteren bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass der aktuelle Projektstand zum Bewohnerparken

im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vorgestellt wird, sobald die erforderlichen

Prüfungen und Beteiligungen vor Ort anstehen.

 

 

 

Begründung:

Die Mobilitätswende ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Die Kehrseite der individuellen Mobilität in Form eines eigenen Autos ist die Notwendigkeit, dieses Auto

zu parken.

 

Gerade im Regionalbereich Eppendorf-Winterhude ist der ruhende Verkehr auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte und der engen Straßen ein Problem. Die Nutzung des individuellen Pkw sinkt zwar, dennoch ist der Parkraum begrenzt. Unter der aktuellen Parksituation leiden nicht nur Menschen auf Parkplatzsuche, sondern gerade auch Fußgänger*innen sowie Radelnde: Fußgängerüberwege werden zugeparkt, auf Radfahrstreifen wird „mal eben kurz“ gehalten und die vorgeschriebenen 5 Meter Abstand zu Kreuzungen, die dazu dienen, Sichtbeziehungen freizuhalten, sind nach der Fahrschule schnell wieder vergessen.

 

Vielfach wird der zur Verfügung stehende Parkraum nicht nur von den Bewohner*innen der

umliegenden Straßen und Besucher*innen der örtlichen Geschäfte genutzt, sondern gerne

auch von Mitarbeiter*innen naher Unternehmen, die ihn dann den ganzen Tag „besetzen“. Hier

bieten Bewohnerparkzonen mit Parkraumbewirtschaftung einen Ansatzpunkt, da sie den täglichen Weg zur Arbeit per Pkw deutlich verteuern, während Bewohner*innen von den Kosten

fast ausgenommen sind.

 

Im Rot-Grünen Koalitionsvertrag auf Landesebene haben sich deshalb die den Senat tragenden

Parteien ausdrücklich zur Parkraumbewirtschaftung und Bewohner*innenparken mit einer

Schwerpunktsetzung für die Bereiche innerhalb des Ring 2 bekannt.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der RegA EWi - als ersten Schritt - der zuständigen Fachbehörde und dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) zwei Cluster als Pilotprojekte zur Umsetzungsprüfung:

a)      Den Bereich rund um das UKE in Eppendorf sowie

b)      den Bereich rund um die Eppendorfer Landstraße.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung liegt der Fokus seit einigen Jahren vor allem auf dem Ausbau des Bewohnerparkens. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist seit 2015 für diese Aufgabe verantwortlich. Seither wurde das Bewohnerparken in St. Pauli erheblich erweitert (einschließlich benachbarter Altonaer Straßen), ebenso das Bewohnerparken rund um den Flughafen. Völlig neue Bewohnerparkgebiete sind in Billstedt und zuletzt in der Sternschanze und im Karolinenviertel entstanden. Im September 2020 folgte der Stadtteil Rotherbaum; die Verfahren für Altona Altstadt und Ottensen sind weit vorangeschritten.

 

Mit dem Ausbau des Bewohnerparkens setzt der LBV die Zielsetzung des Arbeitsprogramms des Senats um, welche für diese Wahlperiode die Umsetzung 20 neuer Stadtteile bzw. Quartiere mit Bewohnerparkregelungen vorsieht.

Die Reihenfolge, nach der durch den LBV entsprechende Planungsprozesse begonnen werden, richtet sich nach Erkenntnissen aus der Auswertung von Verkehrs- und Strukturdaten; ebenso spielen Initiativen aus der Bezirkspolitik und den örtlichen Institutionen bzw. von Bewohnerinnen und Bewohner eine wesentliche Rolle.

 

In diesem Schritt sind einige Gebiete im Bezirk Hamburg-Nord zu untersuchen. Die genannten Bereiche von Eppendorf haben dabei hohe Priorität und sind dazu für eine ergebnisoffene Untersuchung in den nächsten drei Jahren vorgesehen. Eine wesentliche Rolle spielen bei der Terminierung u.a. sog. Verdrängungseffekte aus zuvor eingerichteten Bewohnerparkgebieten.

 

Die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So dürfen nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage max. 50 % der Parkstände für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.

 

Insbesondere in Eppendorf besteht eine hohe Nachfrage nach Parkraum seitens der Bewohnerinnen und Bewohner. Zum Verständnis der möglichen Problematik seien folgende Beispiele genannt: Im Woldsenweg stehen für ca. 208 privat zugelassene Pkw nur ca. 67 Parkstände zur Verfügung. In der Münsterstraße kommen auf ca. 84 Parkstände ca. 176 private Fahrzeuge. Valide Erkenntnisse über die Parksituation kann allerdings eine Untersuchung mit anonymisierter Kennzeichenerhebung erbringen, welche in den kommenden drei Jahren durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden im Regionalausschuss durch den LBV vorgestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms