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Betreuter Taubenschlag für den Barmbeker Bahnhof Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 23.08.2021 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.6

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 14.06.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten Folgendes umzusetzen:

  1. Die BIG Städtebau nimmt (ggf. erneut) Kontakt mit allen (teil-) öffentlichen Gebäudeeigentümer*innen rund um den Barmbeker Bahnhof auf, darunter

­        Museum der Arbeit

­        Hochbahn (Fuhlsbüttler Straße 24)

­        Deutsche Bahn

­        Rundbunker

­        Verwaltungsberufs-Genossenschaft

­        Gebäude von Jungem Schauspielhaus und Theaterakademie am Wiesendamm

um einen geeigneten Standort für einen betreuten Taubenschlag zu finden und informiert den Regionalausschuss über das Ergebnis.

  1. Das Bezirksamt nimmt Kontakt mit der Hochbahn AG auf, um zu prüfen, ob zwischen den Bahngleisen außerhalb der Haltestelle mehrere hochstehende Taubentürme errichtet werden können.
  2. Sollte sich kein Standort in unmittelbarer Nähe des Barmbeker Bahnhofs finden, prüft das Bezirksamt, ob die Einrichtung eines Taubenschlags im neuen Bezirksamts-Gebäude am Wiesendamm fachlich sinnvoll und möglich ist.
  3. Das Bezirksamt sucht einen Träger, der die verlässliche Betreuung und Versorgung des Taubenschlags dauerhaft übernimmt, beispielsweise einen gemeinnützigen Verein.
  4. Das Bezirksamt ermittelt den Finanzbedarf zur Errichtung eines Taubenschlags oder mehrerer Taubentürme sowie der Betreuung für einen Pilotzeitraum von zwei Jahren.

Begründung:

Stadttauben gehören zum Stadtbild – Futterangebot, Zahl der Nistplätze und Größe der Taubenpopulation müssen allerdings in das richtige Verhältnis zur jeweiligen Örtlichkeit gebracht werden. Am Barmbeker Bahnhof, wo so viele Tauben auftreten, dass es zu starken Verschmutzungen kommt, gibt es nach Meinung von Expert*innen und Tierschützer*innen eine nachhaltige Lösung: die Schaffung eines betreuten Taubenschlags.

Die Vorteile für Mensch und Tier sind: 

  • Bindung der Tiere an den Schlag; deutliche Reduktion der Aufenthaltsdauer im öffentlichen Raum und dadurch weniger Belästigung der Menschen.
  • Der Kotabsatz erfolgt überwiegend im Schlag, so dass Kotverschmutzungen im Umfeld und zusätzliche Reinigungskosten weitgehend wegfallen.
  • Durch die Schaffung eines hygienischen Umfeldes und kontrollierte Fütterung mit artgerechtem Futter sind die Tiere insgesamt gesünder und widerstandsfähiger.
  • Sanfte Bestandsregulierung durch regelmäßigen Austausch einer bestimmten Zahl von Eiern durch Attrappen, da Nistplätze leicht zugängig sind.

Seit vielen Jahren bemühen sich die Fraktionen im Regionalausschuss BUHD und das Bezirksamt um eine Verbesserung der Situation am Barmbeker Bahnhof. Trotz verstärkter Vergrämungsmaßnahmen bieten achtlos weggeworfene Lebensmittel (sowie illegale Taubenfütterungen) weiterhin ganzjährig eine entsprechende Nahrungsgrundlage. Die Abwesenheit von natürlichen Feinden (Beutegreifer oder Nesträuber) und die hohe Reproduktionsrate (bis zu sieben Bruten à zwei Eier/Jahr) ermöglicht eine weitere Vergrößerung der Population.

Ein nachhaltiges Konzept, das die Interessen von Mensch und Tier gleichermaßen berücksichtigt, kann durch einem betreuten Taubenschlag und die damit verbundene Möglichkeit zur Bestandsregulierung umgesetzt werden.

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zu 2. wie folgt Stellung:

 

Die Errichtung hochstehender Taubentürme zwischen den U-Bahn-Gleisen in Barmbek ist aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des U-Bahn-Betriebes sowie aus Gründen der Unterhaltung der Anlagen leider nicht möglich. Ausschlaggebend sind folgende Gesichtspunkte:

 

a)        Das Betreten der mit Stromschienen versehenen Gleisbereiche ist nur zu dienstlichen Zwecken autorisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HOCHBAHN unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gestattet. Darüber hinaus sind bei Arbeiten im Gleisbereich generell Sicherheitsposten aufzustellen und Langsamfahrten anzuordnen.

 

b)        Durch hochstehende Taubentürme würde das Lichtraumprofil eingeschränkt und u.a. die Signalsicht beeinträchtigt werden.

 

c)        Verunreinigungen durch Taubenkot würden zu laufenden zusätzlichen Reinigungsarbeiten führen.

 

d)        Notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Ausbauarbeiten an und auf den Gleisen würden erschwert. Dies gilt auch für die zwischen den Gleisen befindlichen Leitungen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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