21-3617

Betr.: Frickestraße zw. Haus 26 und Schedestraße hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.06.2022 Verlängerung eines Bereichs mit absolutem Haltverbot

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.08.2022
Ö 6.3.1
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Verlängerung eines Bereichs mit absolutem Haltverbot an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

 

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