Betr.: Frickestraße zw. Haus 26 und Schedestraße hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.06.2022 Verlängerung eines Bereichs mit absolutem Haltverbot
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Verlängerung eines Bereichs mit absolutem Haltverbot an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz