Betr.: Eberhofweg 79 - 81
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.09.2020, Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz