21-1580

Betr.: Eberhofweg 79 - 81
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.09.2020, Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.11.2020
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz