Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 70 (Mexikoring) hier: Kenntnisnahme der erneuten öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung an die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 11.04.2024 Bezirksversammlung Ö 9.2
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.02.2024 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 70 zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 70.“
Hintergrund:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Winterhude 70 soll der inzwischen hergestellte Neubau eines zwölf- und sechsgeschossigen Wohn- und Geschäftsgebäudes in einem an den City Nord Park grenzenden Bereichs der Zentralen Zone sowie die umgebenden Bestandsgebäude planungsrechtlich gesichert werden. Die bestehende Erschließungsebene auf Höhe des 1. Obergeschosses (+ 14,00 m ü. NHN), die sich durch die gesamte Zentrale Zone zieht, wurde in diesem Zusammenhang in Teilen umgebaut und soll durch einen öffentlichen Zugang zum City Nord Park ergänzt werden. Hierfür soll eine barrierefreie Rampen- / Brückenerschließung im Plangebiet hergestellt werden.
Im Nachgang der ersten öffentlichen Auslegung 2019 wurde im Verfahren auf eine Feststellung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts hin, dass nicht vom Vorliegen eines Kerngebiets ausgegangen werden könne, der Gebietstyp in ein urbanes Gebiet (MU) geändert sowie das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf einen Angebotsbebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag umgestellt.
Die Änderung der Verfahrensart erfolgte, da das Gebäude inzwischen fertiggestellt ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde geringfügig um den Mexikoring erweitert. Die o.g. Anpassungen erforderten eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen, die vom 18. Dezember 2023 bis 22. Januar 2024 durchgeführt wurde.
Das Verfahren wird nach §13a des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung, ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Verlauf des Planverfahrens:
21.11.2023 Aufstellungsbeschluss
24.09.2012 Grobabstimmung*
26.09.2013 Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)*
07.11.2013 Auswertung ÖPD*
02.05.2023 – 17.05.2023 TöB-Beteiligung
bis 01.11.2023 Verzicht auf Arbeitskreis I/Kenntnisnahme
02.11.2023 StekA – Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
01.12.2023 Auslegungsbeschluss
18.12.23 – 22.01.24 Öffentliche Auslegung
25.01.24 – 09.02.24 Verzicht auf Arbeitskreis II
*diese Planungsschritte mussten nicht wiederholt werden
Im Rahmen der erneuten Kenntnisnahme-Verschickung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind lediglich redaktionelle Anmerkungen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden Anpassungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet/entsprechend berücksichtigt und mit den Dienststellen abgestimmt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf Winterhude 70 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 25.01.2024 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet wird. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II vom 25.01.2024 bis 09.02.2024 sind von Seiten der Träger öffentlicher Belange keine Bedenken geäußert worden.
Vertrag:
Im Rahmen des Verfahrens wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen. Die Unterzeichnung soll vor Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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