21-4818

Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 70 (Mexikoring) hier: Kenntnisnahme der erneuten öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 02.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Winterhude 70 soll der inzwischen hergestellte Neubau eines zwölf- und sechsgeschossigen Wohn- und Geschäftsgebäudes in einem an den City Nord Park grenzenden Bereichs der Zentralen Zone sowie die Bestandsgebäude planungsrechtlich gesichert werden. Die bestehende Erschließungsebene auf Höhe des 1. Obergeschosses (+ 14,00 m ü. NHN), die sich durch die gesamte Zentrale Zone zieht, wurde in diesem Zusammenhang in Teilen umgebaut und soll durch einen öffentlichen Zugang zum City Nord Park ergänzt werden. Hierfür soll eine barrierefreie Rampen- / Brückenerschließung im Plangebiet hergestellt werden.

 

Im Nachgang der öffentlichen Auslegung wurde im Verfahren auf eine Feststellung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts hin, dass nicht vom Vorliegen eines Kerngebiets ausgegangen werden könne, der Gebietstyp in ein urbanes Gebiet geändert sowie das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf einen Angebotsbebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag umgestellt. Die Änderung der Verfahrensart erfolgt, da das Gebäude inzwischen fertiggestellt ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig um den Mexikoring erweitert, um eine klare Abgrenzung zum östlich angrenzenden in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 75 zu erzielen. Diese Änderungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung.

 

Das Verfahren soll nach §13a des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung, ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt werden.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

 

24.09.2012 Grobabstimmung

26.09.2013 öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

24.10.2013 StekA - Auswertung ÖPD, öffentlich

20.08.2014 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)

24.11.2014 Arbeitskreis I

04.04.2019 Aufstellungsbeschluss

25.04.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

03.07. 14.08.2019 öffentliche Auslegung

07.11.2019 einstimmige Beschlussempfehlung Steka

14.11.2019  einstimmige Zustimmung zur Feststellung BV

18.11.2019 Vorweggenehmigungsreife 

02.05. 17.05.2023 erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

23.10.2023 Verzicht auf AK I und Kenntnisnahmeverschickung

 

 

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

 

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 03/19 vom 16. April 2019 (Amtl. Anz.Nr+. 30 S. 497) eingeleitet. Eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt demnächst.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Manilaweg, über das Flurstück 1501, Nordgrenze des Flurstücks 1256, über den Mexikoring,

West-, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1261, über den Mexikoring, Ost- unddgrenze des Flurstücks 1256, über das Flurstück 1501 der Gemarkung Alsterdorf.

 

Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt.

 

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

 

Urbanes Gebiet

-          Urbanes Gebiet (MU) mit Ausschluss Tankstellen und Vergnügungsstätten sowie Verkaufsräumen und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter gerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe

-          Grundflächenzahl (GRZ) 1,0

-          Festsetzung von 1 bis 12 Vollgeschossen

-          weitere Geschosse oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind unzulässig

-          Baukörperbezogene Ausweisung der überbaubaren Flächen

-          Stellplätze sind nur in einer Tiefgarage zulässig

-          Festsetzungen zum Lärmschutz

 

Grünflächen und Begrünung

-          Bestandskonforme Ausweisung des City Nord Parks als öffentliche Parkanlage (FHH)

-          Dachflächenbegrünung

 

Straßenverkehrsflächen und Geh- und Leitungsrechte

-          Festsetzung der öffentlichen Wegeverbindung zwischen Manilaweg und Gebäudekomplex als Verkehrsfläche und Brücken/Rampenanlage, Mexikoring, Manilaweg

-          Festsetzung eines Geh- und Leitungsrechtes zugunsten der FHH auf der „Ebene 1“

 

Untersuchungen und Gutachten:

hrend des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt:

-          Einzelhandelsgutachten

-          Verschattungsstudie

-          Artenschutz

 

Vertrag:

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Investorin und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen.

 

Weiteres Vorgehen:

Die öffentliche Auslegung ist für November Dezember 2023 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die erneute öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 70 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Planzeichnung, Verordnung, Begründung   

Lokalisation Beta
Winterhude City Nord Mexikoring Alsterdorf Manilaweg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.