Beschilderung von Wegen mit Radverkehr in öffentlichen Grünanlagen
In einigen Grünanlagen, insbesondere bei Querung von Freizeitrouten kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen schnell fahrenden Radfahrern und Fußgängern.
Grundsätzlich ist das Fahrradfahren in Grünanlagen nur unter Rücksichtnahme auf Fußgänger erlaubt.
Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
§ 1 (1) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Radfahren geschieht auf eigene Gefahr; dabei ist auf die Belange der anderen dort Erholung Suchenden Rücksicht zu nehmen…
Da sich insbesondere im Bereich der Ortsumgehung Fuhlsbüttel sowie am Alsterlauf diese Konflikte weiter zuspitzen und einige Fahrradfahrer diese Wege als Radwege interpretieren, soll mit entsprechender Beschilderung auf die gebotene Rücksichtnahme auf Fußgänger hingewiesen werden.
Folgende Grünanlagen sollen daher ausgeschildert werden:
Bereich der Ortsumgehung Fuhlsbüttel:
Bereich Alsterwanderweg (Meenkwiese bis der S-Bahn Ohlsdorf):
Da in öffentlichen Grünanlagen keine Verkehrszeichen gemäß STVO verwendetet werden können, sollen die vom Bezirk Altona entworfenen Schilder – mit der Beschriftung Bezirksamt Hamburg-Nord aufgestellt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Keine